Informationen zur Datenschutzgrundverordnung

DATENSCHUTZ IST KEIN HEXENWERK

Informationen des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg für seine Mitglieder

Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten.
Nachdem zeitweise in Onlineforen, in den Sozialen Medien und zum Teil auch in der Presse regelrecht Angst vor dem „Monster“ Datenschutzgrundverordnung geschürt worden ist – vor allem was angebliche Abmahnwellen, horrende Bußgelder und strafrechtliche Verantwortlichkeiten angeht – wollen wir seitens des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg für unsere Mitglieder ganz konkrete Handlungsempfehlungen geben und auf die wichtigsten Fragen eingehen, die immer wieder an uns herangetragen werden.

Die DS-GVO regelt den Datenschutz innerhalb der Europäischen Union und betrifft ausnahmslos alle Unternehmen, Behörden, Körperschaften und Vereine. Es macht dabei keinen Unterschied, ob ehrenamtlich oder hauptamtlich gearbeitet wird. Bei der DS-GVO geht es – einfach ausgedrückt – darum, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten klaren Regeln unterworfen wird, um unsere Daten und damit uns zu schützen. Die DS-GVO sieht dabei eine Reihe von neuen Regelungen vor, insbesondere eine eindeutige Verantwortlichkeit innerhalb des Vereins und zwingende Pflichten bei der Verarbeitung der Daten und zum Schutz der Betroffenen.

Feuerwehr vs. Feuerwehrverband
Zunächst ist zu unterscheiden, für welchen Tätigkeitsbereich im Feuerwehr-Umfeld datenschutzrechtliche Vorgaben geprüft werden.
Dabei ist insbesondere zwischen dem hoheitlichen Tätigkeitsbereich öffentlicher Feuerwehren und dem zivilrechtlichen Tätigkeitsbereich von Feuerwehrverbänden (Stadt- und Kreisfeuerwehrverbände, Landesfeuerwehrverband etc.) zu unterscheiden. Hinsichtlich des hoheitlichen Tätigkeitsbereichs können wir nur auf die Zuständigkeit der kommunalen Datenschutzbeauftragten verweisen, die in jeder Stadt bzw. Gemeinde Baden-Württembergs bestellt sind. Deren kommunale Herangehensweisen sind durchaus unterschiedlich. Wir halten eine Abstimmung zwischen Feuerwehr und Datenschutzbeauftragten für ausdrücklich erforderlich und empfehlen daher dringend, sofern noch nicht geschehen, eine Abstimmung über mögliche Handlungsbedarfe mit dem kommunalen Datenschutzbeauftragten durchzuführen. Bezüglich der Handlungsbedarfe für Feuerwehrverbände geben wir nachstehend einige Hinweise.

Das Rad nicht neu erfinden
Der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg pflegt eine gute und konstruktive Zusammenarbeit mit den anderen Landesfeuerwehrverbänden.
Da, wo es sinnvoll erschien, haben wir – mit freundlicher Genehmigung – die von den Kollegen aus Bayern, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen bereitgestellten Unterlagen verwendet. Herzlichen Dank dafür! Zudem hat uns Rechtsanwalt Michael Haager, Tübingen, bei der Zusammenstellung dieser Informationen für unsere Mitgliedsverbände unterstützt. Auch wenn wir diese Handlungshilfe nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt haben: Wir übernehmen als Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg keine rechtliche Verantwortung. Die Verantwortung für die Richtigkeit trägt jeder Vorsitzende selbst. Die Muster-Verarbeitungsverzeichnisse, die in dieser Handlungshilfe enthalten sind, stehen auch als offene Dokumente auf der Internetseite des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg (www.fwvbw.de) zum Herunterladen und zum individuellen Ausfüllen zur Verfügung. Im Grunde sind die Verarbeitungsverzeichnisse in der vorliegenden Form direkt nutzbar, sollten aber vor Ort ergänzt werden, wenn beispielsweise Kontaktdaten von Unternehmen gespeichert werden. Jeder Bereich wie beispielsweise die Kassenverwaltung, E-Mails oder Mitgliederwerbung ist als eigenes Verarbeitungsverzeichnis zu führen, daher haben wir versucht, mit den Mustern alle Bereiche in den Kreis- und Stadtfeuerwehrverbänden (KFV/SFV) abzudecken. Beginnen sollte man mit der Verantwortlichkeit, alles Weitere ergibt sich aus den Mustern. Sollten noch Fragen offen bleiben, dann steht Ihnen die Landesgeschäftsstelle gerne zur Verfügung.

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Handout zur Informationsveranstaltung

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