Lan­des­floria­ni­fei­er am 04. Mai in Nusplingen (Zollernalbkreis)

Alle zwei Jahre wird anlässlich des „Florianstages“ Anfang Mai dem Schutzheiligen der Feuerwehren gedacht.

Die nächste Florianifeier zu Ehren des Schutzheiligen der Feuerwehren des Heiligen Florian findet im Mai 2024 in Nusplingen im Zollernalbkreis statt.

HIER erfahren Sie mehr. 

10. Feuerwehr Duathlon in Balgheim

Der nächste Feuerwehr-Duathlon findet am 08.06.2024 in Balgheim im Landkreis Tuttlingen statt.

HIER finden Sie alle Informationen zum 10. Feuerwehr Duathlon. 

Unterstützung der SV SparkassenVersicherung für Löschübungen 2024

Die SV SparkassenVersicherung ist traditionell Partner der Feuerwehren in Baden-Württemberg.

Seit vielen Jahren fördert die SV SparkassenVersicherung in Baden-Württemberg Maßnahmen zur Schadenverhütung wie z.B. Feuerlöscherübungen. Auch im Jahr 2024 werden die Feuerwehren wieder bei der Durchführung dieser Übungen mit einer Spende finanziell unterstützt.

Wegen Einzelheiten verweisen wir auf die folgenden Dokumente:

Anschreiben zu Löschübungen 2024
Ankündigungsformular
Bestätigungsformular

Herzlichen Dank der SV SparkassenVersicherung!

Kurzfilm vom Landesfeuerwehrtag 2023 ist Online!

Der Kurzfilm mit Impressionen vom 13. Landesfeuerwehrtag Baden-Württemberg in Kehl und der Ortenau ist nun online. HIER gehts zum Film. 

Jahresbericht 2022 ist da!

Der Jahresbericht für das Jahr 2022 ist nun online. Sie finden den ausführlichen Jahresbericht HIER.

Neue Hotelbroschüre für das Feuerwehrhotel Sankt Florian

Die neue Hotelbroschüre für das Feuerwehrhotel Sankt Florian für das Jahr 2024 ist da. Alle wichtigen Informationen und den neuen Belegungsplan 2024 finden Sie hier. 

Unterlagen „Feuerwehr und Umsatzsteuer/Kameradschaftskasse als Sondervermögen“

Für alle Feuerwehrangehörigen und Führungskräfte, die mit dem Thema Kameradschaftskasse betraut sind und sich über die derzeitigen Regelungen und die zu erwartenden Neuerungen des § 2b Umsatzsteuergesetz informieren wollten, hat der Landesfeuerwehrverband mehrere Informationsveranstaltungen „Feuerwehr und Umsatzsteuer/Kameradschaftskasse als Sondervermögen“ angeboten.

mehr erfahren

Film zum Festakt 50 Jahre Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg

Am 3. Dezember 2022 hat im Weißen Saal des Neuen Schlosses in Stuttgart der Festakt 50 Jahre Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg stattgefunden.
Wir haben versucht, in einer rund 30-minütigen Filmdokumentation den Festakt 50 Jahre Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg mit seinen wesentlichen Kernbotschaften aus den Festreden sowie durch Statements unserer Gäste zusammenzustellen – als Erinnerung an diesen wichtigen Meilenstein unserer Verbandsgeschichte. Sie finden diese Filmdokumentation unter dem Youtube-Kanal des Landesfeuerwehrverbandes unter https://youtu.be/IcrISQiwQc4.

Broschüre zu Hinweisen für Trauerfeiern und Beerdigungen

Der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg hat eine Handreichung zu den Gepflogenheiten bei Trauerfeiern und Beerdigungen herausgegeben. Diese können Sie in Broschüren Form per Mail bei der Geschäftsstelle bestellen oder auch online.

Pressemitteilung zu geplanten Einsparungen der Bundesregierung beim Katastrophenschutz!

Bereits am 5. September 2022 hatte LFV-Präsident Dr. Frank Knödler in einer Pressemitteilung die seitens der Bundesregierung geplanten Einsparungen beim Katastrophenschutz kritisiert. Der gesamte Bereich des Bevölkerungsschutzes sei nach dem Fall des „Eisernen Vorhangs“ Ende der 1980er Jahre in einen Dornröschenschlaf verfallen – und müsse nun auf Bundes- und Landesebene dringend reanimiert werden! Dafür brauche man deutlich mehr Mittel als bisher. Den vollständigen Wortlaut unserer Pressemitteilung finden Sie HIER.

Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Leistungen zur Ergänzung der Unfallversicherung im Bereich der Feuerwehr

Die soziale Absicherung der Feuerwehrangehörigen ist schon immer eine Herzenssache des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg (LFV) und einer der Schwerpunkte unserer Verbandsarbeit. Stillstand ist Rückschritt, und deshalb ist der Verband immer bestrebt, das Leistungsniveau für unsere baden-württembergischen Feuerwehrangehörigen bzw. deren Familienangehörigen kontinuierlich und nachhaltig zu verbessern, insbesondere was die Leistungen nach Unfällen im Feuerwehreinsatz bzw. -dienst anbelangt. Bereits seit der Verbandsversammlung 2017 in Friedrichshafen hatte man daher deutliche Anpassungen der ergänzenden Leistungen durch das Land gefordert.

Nun ist es soweit: Die geänderte VwV des Innenministeriums über Leistungen zur Ergänzung der Unfallversicherung im Bereich der Feuerwehr (VwV Ergänzung Unfallversicherung Feuerwehr) ist veröffentlich worden und rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft getreten. Damit sind die seit mehr als drei Jahren vom LFV immer wieder vorgetragenen Ansätze für Leistungsverbesserungen und die zahlreichen gemeinsamen Gespräche und Diskussionen hierzu mit dem Ministerium und mit der UKBW nun tatsächlich zu einem erfolgreichen Abschluss gekommen.

Die überarbeitete VwV Ergänzung Unfallversicherung Feuerwehr bringt elementare Verbesserungen für die baden-württembergischen Feuerwehrangehörigen mit sich:
▪ Neu: Auch nichteheliche Lebenspartner erhalten künftig Leistungen!
▪ Alle Leistungen wurden deutlich verbessert, die Todesfallleistung bei schicksalsbedingten Leiden wurde sogar mehr als verdoppelt.
▪ Die Leistungen sind künftig an die Bezugsgröße der Sozialversicherung angelehnt, wodurch sich diese laufend entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung erhöhen.

Neu: Leistungen jetzt auch für nichteheliche Lebenspartner
Mit der neuen VwV erhalten nun auch Personen „wegen ihrer engen persönlichen und wirtschaftlichen Verbundenheit mit der oder dem Verstorbenen“ eine Einmalzahlung im Todesfall. Gemeint sind z.B. nicht verheiratete Lebenspartnerinnen und -partner, die aus der gesetzlichen Unfallversicherung ansonsten keine Leistungen erhalten. Sie bekommen künftig im Todesfall eine Einmalzahlung in Höhe von 64.000 Euro im Jahr 2021. Die Höhe der Zahlung ist mit der beispielsweise in Brandenburg und Hessen für diese Fälle eingeführten Einmalzahlung in Höhe von 60.000 Euro vergleichbar.

Todesfallleistung bei schicksalsbedingten Leiden mehr als verdoppelt
Die 2016 eingeführten Unterstützungsleistungen in Fällen, in denen wegen eines fehlenden medizinischen Ursachenzusammenhangs zwischen dem Unfall im Rahmen des Feuerwehrdienstes und dem Gesundheitsschaden Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung nicht gewährt werden können (sogenannte schicksalsbedingte Leiden), betragen nun im Todesfall 64.000 Euro in 2021 und haben sich damit gegenüber der bisherigen Leistung mehr als verdoppelt.

Zuschläge zum Verletztengeld: Berechnungsverfahren vereinfacht, Leistungen erhöht
Die zusätzliche Leistung des Landes zum Verletzten- und Übergangsgeld wird nicht mehr individuell berechnet, sondern als pauschalierter Zuschlag gewährt. Dieser Zuschlag, der in gleicher Höhe als Mehrleistung der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) und als zusätzliche Leistung des Landes gewährt wird, beträgt pro Kalendertag 1/125 der monatlichen Bezugsgröße. Dies entspricht 26,32 Euro im Jahr 2021 und bedeutet in der Mehrzahl der Fälle eine zum Teil deutliche Erhöhung.

Gleichzeitig werden die Einmalzahlungen bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) und im Todesfall erhöht, angepasst an die ebenfalls zum 1. Januar 2020 erfolgte Erhöhung der entsprechenden satzungsgemäßen Mehrleistungen der UKBW.

Leistungen sind künftig an die Bezugsgröße der Sozialversicherung angelehnt
Alle Leistungen sind an die in § 18 SGB IV geregelte und jährlich angepasste Bezugsgröße in der Sozialversicherung angelehnt. Damit ist eine kontinuierliche Anpassung der Leistungen an das durchschnittliche Entgeltniveau gewährleistet. Gegenüber 2020 haben sich dadurch die Leistungen beispielsweise bereits nochmals um rund 3,3 % erhöht.

Fazit: Sehr gute Absicherung für Feuerwehrangehörige
Auch wenn wir natürlich immer hoffen, dass alle Feuerwehrangehörigen stets gesund und unbeschadet von der Einsatzstelle oder dem Übungsdienst wieder nach Hause kommen: Durch das Gesamtpaket der neuen VwV Ergänzung Unfallversicherung Feuerwehr aus der Erhöhung, Erweiterung und Dynamisierung der Leistungen des Landes ist im Zusammenwirken mit den Leistungen der UKBW eine noch bessere Absicherung der Feuerwehrangehörigen in Baden-Württemberg gewährleistet. Im Falle eines Falles wird aus dem körperlichen Schaden zumindest nicht auch noch eine finanzielle Not. Dafür dankt der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg dem Land und der UKBW.

Neue Fachempfehlung zur Persönlichen Schutzausrüstung von Feuerwehrangehörigen

Mit der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) für die Feuerwehren vor dem Hintergrund neuer Herausforderungen beschäftigt sich eine neue Fachempfehlung des Deutschen Feuerwehrverbandes und der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren der Bundesrepublik Deutschland. Erstellt wurde die Fachempfehlung durch Christian Schwarze, Feuerwehr Stuttgart, auf Basis der Vorarbeiten bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und im Referat 8 der Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb). Enge Abstimmung erfolgte mit der DGUV, dem vfdb-Referat 8 und dem DFV-Arbeitskreis Waldbrand.

Die Fachempfehlung betrachtet und vergleicht die Persönliche Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung im Innenangriff und im Freien zuerst einzeln und dann im Vergleich mit einem besonderen PSA-Ensemble für die Waldbrandbekämpfung. Die verschiedenen Möglichkeiten zum Schutz vor schädlichen Gasen und Partikeln (Pressluftatmer, Vollmaske mit A2B2E2K2-CO-P3-Filter, Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 / FFP3) werden detailliert aufgeführt. Das Dokument gibt umfangreiche, praxisgerechte Empfehlungen zur Beschaffung und Bereitstellung geeigneter Persönlicher Schutzausrüstung für Feuerwehrangehörige

Überarbeitung des Musters einer Feuerwehrsatzung: Wesentliche Ergänzungen der Muster-Feuerwehrsatzung in Bezug auf Versammlungen und Wahlen

Da mit Blick auf die aktuellen Pandemieentwicklungen die Durchführung von Hauptversammlungen und Wahlen bei den Gemeindefeuerwehren weiterhin erschwert sein wird, wurde an den Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg vermehrt die Frage eines entsprechenden Umgangs mit dieser Situation gestellt. Die Hauptversammlung kann in solchen Ausnahmefällen verschoben oder in digitaler Form abgehalten werden. Sofern die Hauptversammlung nicht als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden kann, können die dort ggfs. notwendigen Wahlen und Abstimmungen auch als Briefwahl oder Online durchgeführt werden. Allerdings erfordern diese Vorgehensweisen entsprechende Regelungen in der Feuerwehrsatzung. Im Dialog mit dem Gemeindetag, dem Innenministerium und der Gemeindeprüfungsanstalt hat der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg die in der Satzung notwendigen Änderungen formuliert und ein entsprechendes Muster für eine Feuerwehrsatzung bzw. Feuerwehrabteilungssatzung (FwSAbt) bereitgestellt. Diese Regelungen sind in den Erläuterungen zum Muster für eine Feuerwehrsatzung ausführlich erklärt. Neben diesen Änderungen und Ergänzungen wurde das Satzungsmuster insgesamt überarbeitet und auf den aktuellen normativen Stand gebracht.

Was sind bzw. wo finden sich die dafür relevanten Veränderungen?

  • In Ausnahmefällen kann bei Vorliegen schwerwiegender Gründe bzgl. der Durchführung der Hauptversammlung vom Grundsatz der Präsenzveranstaltung abgewichen werden (§ 16 Abs. 6 FwSAbt).
  • Die Hauptversammlung kann in diesen Fällen auf einen zeitnahen Termin – jedoch maximal bis zu einem Jahr – verschoben werden (§ 16 Abs. 6 Buchstabe a)) oder in digitaler Form abgehalten werden (§ 16 Abs. 6 Buchstabe b)).
  • Sofern die Hauptversammlung nach § 16 Abs. 6 nicht in Form einer Präsenzveranstaltung durchgeführt wird, enthält § 17 Abs. 7 die Regelungen für alternative Formate zur Durchführung von Wahlen und Abstimmungen. Hierüber entscheidet der Bürgermeister nach Anhörung des Feuerwehrausschusses.

Für die Umsetzung dieser Regelungen empfehlen wir den Kommandanten auf ihre Bürgermeister bzw. Kommunalverwaltungen zuzugehen, damit diese in den zuständigen Gremien eine Satzungsänderung beschließen können.

Änderung der VwV Feuerwehrausbildung

Die Verwaltungsvorschrift zur Änderung der VwV-Feuerwehrausbildung vom 28. Dezember 2020 wurde im Gemeinsamen Amtsblatt Baden-Württemberg Nr. 1 vom 27. Januar 2021 veröffentlicht. Die Änderung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft.

Die Regelung ändert die VwV-Feuerwehrausbildung vom 5. Februar 2018 und passt diese an geänderte Rahmenbedingungen und neue Anforderungen an. Neu aufgenommen wird die Option, Lehrgänge oder Lehrgangsteile online anzubieten. Aufgrund der positiven Erfahrungen während der pandemiebedingten Einschränkung des Lehrgangsbetriebs soll diese Möglichkeit auch künftig genutzt werden, um die Ausbildungskapazität zu erhöhen und Kosten zu reduzieren.

Den Teilnehmenden am Lehrgang „Ausbilder für Kinder- und Jugendgruppenleiter“ sowie an Fortbildungsseminaren für diesen Personenkreis, die anschließend als Ausbilder für das Land tätig werden, kann zukünftig der Verdienstausfall erstattet werden.

Eine wichtige Änderung ist auch die Abbildung des Berufsbilds Werkfeuerwehrmann/Werkfeuerwehrfrau nach dem Berufsbildungsgesetz in der VwV-Feuerwehrausbildung, um eine unnötige Doppelausbildung bei der weitergehenden Führungsausbildung zu vermeiden und eine klare Vergleichbarkeit der Abschlüsse herzustellen. Der Vermeidung unnötiger Ausbildungszeiten dient auch die Möglichkeit, andere Wissensvermittlungen (sonstige) als Qualifikationen anzuerkennen. Damit können mehr Lehrgangsinhalte anerkannt und die Präsenzzeit reduziert werden.

Im Übrigen wurden die Voraussetzungen und die Dauer von Lehrgängen sowie Begrifflichkeiten an neue Gegebenheiten angepasst. Die aktuell gültige VwV-Feuerwehrausbildung finden Sie hier.

Sicherheitstipps zur Ausleuchtung von Einsatz- und Übungsstellen

Viele Feuerwehreinsätze finden in der Dämmerung oder in der Nacht statt. Und häufig kommen noch Regen oder Schnee dazu. Doch auch Übungen und Ausbildungsdienste werden häufig in den Abendstunden durchgeführt.

Dabei sollte immer auf eine ausreichende Ausleuchtung Wert gelegt werden. Neben Unfallursachen, die sich oft aus unzureichend beleuchteten Verkehrswegen und Arbeitsstellen ergeben oder Stolper-, Sturz- und Rutschgefahren, die nicht rechtzeitig erkannt werden, kann eine mangelnde Ausleuchtung auch die Arbeit unnötig erschweren.

Wir wollen für eine sichere dunkle Jahreszeit Sicherheitstipps zur Ausleuchtung von Einsatz- und Übungsstellen geben.

 

„Wir verurteilen jede Form von Extremismus“

„Wir Feuerwehren stehen für die freiheitlich demokratischen Werte und verurteilen jede Form von Extremismus.“. Mit dieser eindeutigen Botschaft tritt Dr. Frank Knödler, der Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg dem besonders in den Sozialen Medien aktuell wieder verstärkt protegierten Zusammenhang zwischen extremistischen Tendenzen und der Feuerwehr vehement entgegen.

„Unsere Aufgabe ist es, anderen Menschen in Not zu helfen“, stellt Dr. Frank Knödler, Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg die Aufgabenstellung der Feuerwehr klar. Schon im § 1 des baden-württembergischen Feuerwehrgesetzes ist nachzulesen, dass „die Feuerwehr eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende Einrichtung der Gemeinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist.“ Sie hat bei Bränden und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen und zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten (§ 2 FwG BW). „Dabei helfen wir ganz selbstverständlich und vorbehaltlos ALLEN Menschen, die sich in einer lebensbedrohlichen Notlage befinden“, stellt Dr. Knödler in einer Presseinformation des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg klar. Allein im Jahr 2019 seien die Feuerwehren im Land zu mehr als 147.000 Einsätzen gerufen worden und hätten dabei 12.857 Menschen aus höchster Lebensgefahr gerettet sowie Sachwerte in Milliardenhöhe geschützt.

Darüber hinaus sind in den Feuerwehren des Landes alle Menschen willkommen, die sich in der Feuerwehr engagieren wollen. Die Förderung von Migration und Mitgliedschaft ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger in den Feuerwehren sei ausdrücklich erwünscht und sehr gern gesehen. „Seit vielen Jahren verfolgt der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg die Ziele, die interkulturellen Kompetenzen der Feuerwehrmitglieder auszubauen, eine offene Willkommenskultur zu implementieren und die Akzeptanz von Frauen zu verbessern“, so der Verbandsvorsitzende weiter. In Baden-Württemberg engagieren sich derzeit rund 184.000 Frauen und Männer in der Feuerwehr, davon rund 119.000 in den Einsatzabteilungen, rund 33.500 Kinder und Jugendliche in den Jugendfeuerwehren sowie 31.500 Frauen und Männer in den Altersabteilungen.

Die Feuerwehren sind dabei nicht nur Retter in der Not, sondern tragen neben ihrem Einsatzauftrag gesellschaftlichen Zusammenhalt und leisten eine qualitativ hochwertige und wertvolle Kinder- und Jugendarbeit. Sie vermitteln und leben wie viele Organisationen aktives bürgerschaftliches Engagement, was seitens der Bevölkerung auch uneingeschränkt positiv wahrgenommen wird. Nicht zuletzt deshalb hat die Feuerwehr zum wiederholten Mal in der Umfrage zum Gemeinwohlatlas mit deutlichem Abstand den ersten Platz belegt. Unter 137 Unternehmen, Institutionen, Vereine und Kirchen war sich die weit überwiegende Mehrheit der 12.000 durch das Marktforschungsinstitut FORSA repräsentativ befragten Bürger einig, dass die Feuerwehr am meisten für das Gemeinwohl tut.

Der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg ist Verfechter eines gesellschaftlich breit verankerten Feuerwehr-Ehrenamtes, welches von Toleranz und gegenseitiger Achtung geprägt ist“, stellt Dr. Knödler zusammenfassend fest. Das beginnt bei uns schon in der Jugendfeuerwehr, wo wir seit 2007 durch unser Werteprojekt von Anfang an unseren Mitgliedern die Werte Kameradschaft, Respekt, Verantwortungsbewusstsein und Toleranz vermitteln.

Diese Pressemitteilung können Sie hier downloaden

Neue Feuerwehr-Dienstvorschrift 10 "Die tragbaren Leitern" in Kraft

Der Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung des Arbeitskreises V der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder“ (AFKzV) hat am 8. Juli 2020 den Ländern empfohlen, die Feuerwehr-Dienstvorschrift 10 (FwDV 10 „Die tragbaren Leitern“) Stand November 2019 einzuführen.

Die neue FwDV 10 ersetzt mit sofortiger Wirkung die bisherige FwDV 10 in der Fassung aus dem Jahr 1996. Die FwDV 10 wurde den Gemeinden bekannt gegeben; sie ist somit auch gemäß Abschnitt 1.2 der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen in Baden-Württemberg in der Ausbildung anzuwenden.

In der neuen Fassung der FwDV 10 wird im Vorwort ausgeführt, dass der Führer einer taktischen Einheit von den Regelungen dieser Feuerwehr-Dienstvorschrift abweichen kann, wenn dies zur Sicherstellung des Einsatzerfolges erforderlich ist. Das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration weist hier konkretisierend darauf hin, dass die in den Feuerwehr-Dienstvorschriften normierten Vorgehensweisen etabliert sind und insbesondere der Sicherheit der Feuerwehrangehörigen dienen. Das Abweichen von den Regelungen der FwDV 10 soll daher nur im Einzelfall erfolgen. Dies ist regelmäßig nur bei einer Menschenrettung notwendig, wenn keine anderen Maßnahmen zum Einsatzerfolg führen und die Gefährdung für die eingesetzten Kräfte vertretbar ist.

Hier finden Sie die neue FwDV 10.

Wo Ruß ist, sind Schadstoffe - neue DGUV-Regel "Hygiene und Kontaminationsvermeidung bei der Feuerwehr"

Bereits mit einfachen Mitteln können Feuerwehrangehörige ihre Gesundheit nach einem Brandeinsatz besser schützen. Ein Kurzfilm und eine neue Broschüre der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zeigen wie das geht.

Eine Exposition von Einsatzkräften mit Gefahrstoffen kommt im Feuerwehreinsatz häufig vor – auch bei Einsätzen außerhalb des ABC-Bereichs nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 500, für den klare Schutz- und Hygienemaßnahmen vorgeschrieben sind. Ohne geeignete Schutzmaßnahmen können diese Gefahrstoffe akute oder chronische Gesundheitsschäden bis hin zu Krebserkrankungen verursachen. Diese DGUV Information enthält Hilfestellungen und Hinweise, um eine Gefährdung der Einsatzkräfte durch Brandrauch, andere Verbrennungsprodukte bzw. -rückstande und damit assoziierte Gefahrstoffe zu vermeiden. Es werden Maßnahmen aufgezeigt, um Feuerwehrangehörige vor der unmittelbaren Exposition gegenüber diesen Gefahrstoffen zu schützen und gesundheitsgefährdenden Kontaminationen wirksam entgegen zu treten.

Die Broschüre der DGUV finden Sier hier.

Der Kurzfilm "Einsatzstellenhygiene bei der Feuerwehr – Erreiche das nächste Level" soll auf die unsichtbaren Gefahren beim Feuerwehreinsatz aufmerksam machen: Schadstoffe, die bei mangelnder Hygiene nach Einsätzen über die Haut in den Körper aufgenommen werden und Einsatzkräften somit schaden können. Einsatzkräfte können sich und ihre Nächsten schützen, indem sie die hier dargestellten Regeln befolgen.

Hier können Sie den Kurzfilm ansehen.

Kooperation mit Teamviewer - "Blizz" zu Sonderkonditionen für die Feuerwehren

Kooperation mit Teamviewer - "Blizz" zu Sonderkonditionen für die Feuerwehren

Das größte Problem ist derzeit häufig die wegfallende persönliche Kommunikation. Dementsprechend gefragt sind derzeit vor allem Programme, die bei der Gestaltung von Besprechungen und Schulungen durch Videokonferenzsysteme unterstützen.

Das Göppinger Softwareunternehmen TeamViewer AG bietet Feuerwehren und Feuerwehrverbänden des Landes ab sofort 25 % Sonderrabatt. Sofern Sie interessiert sind, können Sie sich über eine spezielle Internetseite bei der Firma TeamViewer melden und direkt mit diesem Unternehmen einen Zugang zu den reduzierten Konditionen vereinbaren.

Alle Informationen zu diesem Angebot finden Sie hier.

Fachempfehlung „Vegetationsbrand“ aktualisiert

Fachempfehlung „Vegetationsbrand“ aktualisiert

Die letzten Jahre waren in Deutschland im Durchschnitt wieder viel zu warm und vor allem viel zu trocken. Das Ergebnis waren zahlreiche kleinere und größere Vegetationsbrände mit einer Einsatzdauer bis hin zu mehreren Wochen.

Nach den Auswertungen dieser oft sehr komplexen Einsatzlagen auch in der Arbeitsgruppe Nationaler Waldbrandschutz der Innenministerkonferenz und des Deutschen Feuerwehrverbandes gibt es nun eine aktualisierte Fachempfehlung zu Sicherheit und Taktik im Vegetationsbrandeinsatz. Der DFV-Arbeitskreis Waldbrand bearbeitet im DFV-Fachbereich „Einsatz, Löschmittel, Umweltschutz“ die operativen taktischen und technischen Maßnahmen für die Einsatzlagen zur Vegetationsbrandbekämpfung. Die Feuerwehren sind gebeten, die Inhalte zu beachten und soweit wie möglich auch vor Ort umzusetzen.

Die neue Fachempfehlung finden Sie hier.

Neufassung der Hinweise zur Konzeption von Feuerwehrfahrzeugen in Baden-Württemberg

Die Arbeitsunterlage beschreibt mögliche technische Ausstattungen und Ausrüstungen bei Löschfahrzeugen (TSF-W, MLF, LF 10 und HLF 10, LF 20 und HLF 20) und gibt Hinweise zum Zweck, den technischen Konsequenzen, den Mehrgewichten, den technischen Notwendigkeiten und des Mehrpreises, soweit dazu Informationen vorliegen.

Zur Beschaffung eines Löschfahrzeuges ist es zwingend erforderlich, dass mindestens die entsprechende Fahrzeugnorm in der aktuellen Version vorliegt (also z. B. DIN 14530-5 für LF 10). Normen können beim Beuth-Verlag bestellt werden, wobei dies im Internet elektronisch sehr schnell geht.

DIN EN 1846 definiert die grundlegenden Forderungen an Sicherheit und Leistung bei einem Feuerwehrfahrzeug. National werden diese Anforderungen durch E DIN 14502-2 und DIN 14502-3 ergänzt. In diesen Normen werden von vorneherein einige Elemente gefordert, die interessanterweise gelegentlich mit Aufpreis, also als Sonderausstattung, angeboten werden. Wird aber ein Feuerwehrfahrzeug auf Grundlage der anzuwendenden Normen (DIN 1846, E DIN 14502-2, DIN 14502-3 sowie der eigentlichen Fahrzeugnorm wie z. B. DIN 14530-27 für HLF 20) ausgeschrieben, müssen alle Forderungen der Norm von den Herstellern bereits im Angebot berücksichtigt werden.

Die E DIN 14502-2 fordert für alle Sitzplätze im Mannschaftsraum 3-Punkt-Automatiksicherheitsgurt. Diese über die Vorgaben der StVZO hinausgehende Forderung sollte für die bestmögliche Sicherheit unserer Einsatzkräfte immer ausdrücklich gefordert werden.

Die Neufassung der Hinweise finden Sie bei unserem Fachgebiet Feuerwehrfahrzeuge, Gerätetechnik und Ausrüstung.

Rechtsfragen der Brandschutzerziehung und -aufklärung veröffentlicht

Die Feuerwehren in Baden-Württemberg führen die Aufgaben der Brandschutzerziehung und -aufklärung auf Grundlage von § 2 Abs. 2 Nr. 2 Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg (FwG) auf Gemeindeebene durch. Bei der Durchführung kommt es immer wieder zu Fragen rund um die Themen Haftung und Versicherungsschutz.

Deshalb haben wir seitens der Landesgeschäftsstelle in enger Abstimmung mit der Unfallkasse Baden-Württemberg, mit unserem Fachgebietsleiter Recht sowie dem Fachausschuss Brandschutzerziehung und -aufklärung die folgenden Hinweise auf häufig gestellte Rechtsfragen der Brandschutzerziehung und -aufklärung zusammengestellt.

Die Zusammenstellung der Rechtsfragen finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Brandschutzerziehung und -aufklärung finden Sie hier.

Feuerwehrpräsident platziert Eckpunkte für die Weiterentwicklung der baden-württembergischen Feuerwehren

Der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg hat am 12. Oktober seine jährliche Vereins- und Verbandsversammlung abgehalten und in der Heilbronner redblue-Veranstaltungsarena über 500 Feuerwehr-Führungskräfte des Landes sowie Vertreter aus Politik, Industrie und Wirtschaft begrüßt. Der Verband vertritt die Interessen aller baden-württembergischen Feuerwehren mit derzeit über 182.000 Feuerwehrangehörigen. Auch wenn das Feuerwehrwesen in unserem Land derzeit hervorragend aufgestellt sei, dürfe man beim Tempo nicht nachlassen, propagierte Dr. Frank Knödler, Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg, und forderte vom Land mehr Unterstützung für die Weiterbildung , die soziale Absicherung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen und den vorbeugenden baulichen Brandschutz. Außerdem forderte Knödler den in Heilbronn anwesenden Innenminister Thomas Strobl auf, sich nun zeitnah zu äußern, wohin die Reise bei den Integrierten Leitstellen im Land gehen werde.

Der Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg, Dr. Frank Knödler, dankte dem anwesenden Innenminister Thomas Strobl und seinem Team für die konstruktive Zusammenarbeit und platzierte gleichzeitig vier zentrale Forderungen an das Land, mit der man das Feuerwehrwesen im Land weiter stärken und zukunftssicher machen wolle.

Mehr Geld für den Landesfeuerwehrverband für zusätzliche Weiterbildungsbausteine
Eine qualifizierte Aus-, Fort- und Weiterbildung ist die Grundlage dafür, dass die Feuerwehren erfolgreich agieren können. Da die Landesfeuerwehrschule angesichts der aktuell vollkommen ausgeschöpften Kapazitäten nicht immer entsprechend schnell und in der notwendigen professionellen Qualität auf aktuelle Themen und Weiterbildungsbedarfe reagieren reagieren könne, hat Verbandspräsident Dr. Frank Knödler angeboten, hier seitens des Landesfeuerwehrverbandes zusätzliche Aufgaben vom Land zu übernehmen. Allerdings müsse das Land die jährlichen finanziellen Zuwendungen an den Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg dafür im Gegenzug deutlich erhöhen.

Verbesserung der sozialen Absicherung von Feuerwehrangehörigen
Da der Feuerwehrberuf bzw. die Berufung, Menschen in Not zu helfen, eine Gefahren geneigte Tätigkeit ist, sei man auf eine leistungsfähige Unfallversicherung angewiesen. Gerade deshalb, weil in Baden-Württemberg 97% der Feuerwehreinsatzkräfte rein ehrenamtlich „Retten. Löschen. Bergen. Schützen.“, hat der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg in Heilbronn massiv eine Aufstockung der Mittel an im Feuerwehrdienst in Not geratene Feuerwehrangehörige bzw. deren Hinterbliebenen gefordert. Beispielsweise sei es nicht akzeptabel und auch nicht mehr zeitgemäß, wenn nicht eheliche Lebenspartner von Feuerwehrangehörigen, die im Dienst oder im Einsatz tödlich verunglücken, keine entsprechenden Leistungen erhalten können. Andere Bundesländer wie Brandenburg oder auch Niedersachen, seien hier schon deutlich weiter.

Expertise der Feuerwehr beim vorbeugenden baulichen Brandschutz stärker nutzen
„Wer, wenn nicht die Feuerwehr weiß, wie es im Brandfall in Gebäuden tatsächlich zugeht“, leitete der Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg zu seiner dritten zentralen Forderung an das Land über. Die Einsatzerfahrung der Feuerwehr sei daher eine wichtige Quelle, wenn es darum geht, auf die wesentlichen Maßnahmen im vorbeugenden Brandschutz Wert zu legen. Um das theoretische Wissen von Brandschutzingenieuren und den Praxiserfahrungen der Feuerwehr wieder besser in Einklang zu bringen, brauche man entsprechende Weiterbildungsangebote sowie eine fachliche Unterstützung auf Landesebene. Knödler forderte in Heilbronn vom Land, zeitnah entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen an den baden-württembergischen Hochschulen sowie eine stärkere Vernetzung dieser Hochschulen mit den Feuerwehr-Bildungseinrichtungen zu initiieren.

Gleichzeitig wolle man sein Wissen stärker einbringen können, beispielsweise in den Ausführungsbestimmungen zur aktuell verabschiedeten Landesbauordnung, mit der das Land den Holzbau stärker ermöglichen wolle. „Holz ist ein guter Baustoff – wenn man es richtig macht!“, mahnte Knödler und lieferte auch gleich seine Bedenken: Es könne zu deutlich kritischeren Brandverläufen und gefährlichen Rauchgasausbreitungen kommen, wenn man auf weitere Konkretisierungen in den Ausführungsbestimmungen verzichte. Um dies zu vermeiden bot der Verbandspräsident seine Mitarbeit bei der weiteren Ausgestaltung der Rechtsvorschriften an.

Integrierte Leitstellen
Schließlich bat der Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg, Dr. Frank Knödler, den Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration, Thomas Strobl, nun gegen Ende der laufenden Legislaturperiode endlich „anzusagen“, wohin die Reise bei den Integrierten Leitstellen im Land gehen solle. Im Koalitionsvertrag der Grün-/schwarzen Landesregierung war angekündigt worden, die Leitstellenlandschaft zu überprüfen, was in insgesamt zwölf Projektsitzungen mit allen beteiligten Partnern auch hinreichend erörtert worden sei. Die Fakten lägen also alle auf dem Tisch. Die Feuerwehren des Landes hätten ihre Meinung nicht geändert und setzten sich für bereichsübergreifende Integrierte Leitstellen in staatlicher Trägerschaft ein.

Neue Feuerwehr-Dienstvorschriften FwDV/DV 800 und FwDV/DV 810 in Kraft

Neu eingeführt wurden die Dienstvorschriften „Informations- und Kommunikationstechnik im Einsatz (FwDV/DV 800)“ und „Sprech- und Datenfunkverkehr (FwDV/DV 810)“ sowohl als Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) als auch als Dienstvorschrift für den gesamten Bevölkerungsschutz (DV).

Viele Einsatzleitfahrzeuge und Einsatzführungsstellen sind über den BOS-Sprechfunk hinaus mit weiteren Übertragungstechniken ausgestattet. Dies und selbstverständlich die voranschreitende Einführung des Digitalfunks BOS hat eine grundlegende Überarbeitung der Dienstvorschriften zum IuK-Einsatz erforderlich gemacht.

Auf der Homepage der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg finden Sie die neuen Dienstvorschriften.

Neues Regelwerk für den Dienst in den Freiwilligen Feuerwehren - DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ (UVV Feuerwehren)

Aus alt mach neu: Mit der DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ erscheint eine überarbeitete Unfallverhütungsvorschrift für den ehrenamtlichen Feuerwehrbereich (Freiwillige Feuerwehr). Die Vorschrift ersetzt die Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ (GUV-V C53), die seit 1989 in Kraft ist. Weiterentwicklungen in der Feuerwehrtechnik, veränderte rechtliche Rahmenbedingungen und neue Erkenntnisse im Unfallgeschehen machten eine Überarbeitung notwendig. Die Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz stehen im Fokus des neuen Regelwerks.

Parallel erscheint die neue DGUV Regel „Feuerwehren“ (105-049), um die neuen Vorgaben ausführlich zu erläutern. Sie ersetzt die Durchführungsanweisungen der alten UVV.

Die neue DGUV Vorschrift 49 (UVV Feuerwehren) trat in Baden-Württemberg am 1.10.2019 in Kraft.

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Regelungen zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz

Drohnen bieten im Bevölkerungsschutz ein breitgefächertes Anwendungsspektrum. Neben der Luftbildgewinnung über großen und komplexen Schadenslagen, dem Einsatz von Infrarotbild-Kameras oder speziellen Messgeräten sind zum Beispiel der Transport von Geräten, Medikamenten und anderen Hilfsmitteln sowie die Dokumentation von Einsätzen sinnvolle Anwendungsmöglichkeiten, die zur Rettung von Menschenleben und bedeutenden Sachwerten beitragen können.

Welche Rahmenbedingungen gelten für den Einsatz von Drohnen und was muss der Drohnensteuerer dabei beachten? Wie lassen sich Einsatzorganisation und Einsatzdurchführung mit anderen Organisationen optimal gestalten und welche Anforderungen sind an eine umfassende Ausbildung zum Drohnensteuerer zu stellen?

Antworten auf diese und weitere Fragen liefern die „Empfehlungen für Gemeinsame Regelungen zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz“, die unter Federführung des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in enger Zusammenarbeit mit vielen Fachleuten aus dem Bevölkerungsschutz und der Luftfahrt erarbeitet wurden.

Checkliste zur frühen Schwarz-Weiß-Trennung im Brandeinsatz

In den vergangenen Jahren berichteten verschiedene Quellen über eine signifikante Häufung von Krebserkrankungen bei Feuerwehrangehörigen. Die zugrunde liegenden, internationalen Studien lassen dabei einen Zusammenhang zwischen diesen Erkrankungen und der Brandbekämpfung vermuten.

In einer umfangreichen Auswertung analysiert die Internationale Agentur für Krebsforschung der Weltgesundheitsorganisation (IARC) die weltweite Studienlage und kommt zu der Gesamtbewertung, dass tatsächlich ein „möglicher Zusammenhang zwischen Krebserkrankung und Brandbekämpfung“ besteht. Mehrere Studien zeigten eine signifikante Korrelation, insbesondere bei Hoden- und Prostatakrebs sowie bei bösartigen Erkrankungen des lymphatischen Systems.

Eine mögliche Ursache für die Krebserkrankungen sieht die IARC in der Exposition der Feuerwehrangehörigen gegenüber verschiedenen Chemikalien, die häufig im Brandrauch sowie in Brandrückständen nachweisbar sind und die laut WHO seit vielen Jahrzehnten beim Menschen als krebsauslösend gelten. Bekannte Vertreter sind die polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK), Dioxine, Formaldehyd oder Asbest.

Eine laufende Querschnittstudie der UKBW soll Einblick in die reale Expositionssituation von Feuerwehrangehörigen geben. In verschiedenen Einsatzszenarien wird bei den Probanden gemessen, wie viele PAKs sie während eines Einsatzes über die Haut aufnehmen. Mithilfe des Projektes möchte man dann Strategien und Verhaltensweisen entwickeln, um die Giftstoffexposition im Einsatzalltag zu minimieren.

Da erst in wenigen Jahren konkrete Ergebnisse zu erwarten sind, empfiehlt sich beim heutigen Kenntnisstand die konsequente Umsetzung einer Schwarz-Weiß-Trennung im Brandeinsatz. Das gilt auch für Nachlösch- oder Aufräumarbeiten an kalten Brandstellen. Wertvolle Tipps liefern zum Beispiel das vfdb-Merkblatt „Empfehlung für den Feuerwehreinsatz zur Einsatzhygiene bei Bränden“ (03/2014) oder die DGUV-Information „Hygiene – Schutz gegen Kontamination“. Die darin enthaltenen sowie weitere Empfehlungen sind in einer Checkliste des Landesfeuerwehrverbandes zusammengestellt.

Neue Fachempfehlung zur Psychosozialen Notfallversorgung für Einsatzkräfte der Feuerwehren

Eine Arbeitsgruppe "Psychosoziale Notfallversorgung Feuerwehren in Baden-Württemberg" des Landesfeuerwehrverbandes hat eine Fachempfehlung zur Psychosozialen Notfallversorgung - PSNV-E für Einsatzkräfte der Feuerwehren erarbeitet.

Dem Arbeitskreis gehörten Vertreter der Feuerwehren, der Landesfeuerwehrschule, der Kirchen und der Unfallkasse Baden-Württemberg an.

Die Fachempfehlung finden Sie hier.

Satzungsmuster des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg zur Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehren (Feuerwehr-Entschädigungssatzung)

Von einer Arbeitsgruppe des Landesfeuerwehrverbandes wurde ein Satzungsmuster für eine Feuerwehr-Entschädigungssatzung erarbeitet und von den Gremien des Verbandes beraten und beschlossen.

Neben dem aus kommunaler Sicht des Gemeindetages Baden-Württemberg formulierten Muster der Feuerwehr-Entschädigungssatzung steht Ihnen damit außerdem das aus Feuerwehrsicht formulierte Muster des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg zur Verfügung.

Worin unterscheiden beide sich?
Wir haben das Satzungsmuster des Gemeindetags an den Stellen übernommen, für die Einverständnis besteht. Wir haben jedoch zahlreiche Passagen ergänzt, damit alle Tätigkeiten im Feuerwehrdienst entschädigt werden können, die entschädigt werden sollten.

Zudem haben wir die Kommentierung zu den Entschädigungsregelungen passgenauer den einzelnen Entschädigungstatbeständen zugeordnet, als dies im Text des Gemeindetages der Fall ist.

Im Gegensatz zum Gemeindetag haben wir zusätzlich zum Satzungsmuster einer pauschalisierten Entschädigung (Satzungsmuster 1) außerdem ein Satzungsmuster für die Entschädigung bei Spitzabrechnung des Verdienstausfalles (Satzungsmuster 2) formuliert und bereitgestellt.

Der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg hat in beiden Satzungsmustern – pauschalisierte Entschädigung bzw. Spitzabrechnung des Verdienstausfalls – die Entschädigung für Feuerwehrdienste umfassend geregelt und erläutert. Es bleibt den Gemeinden unbenommen, einzelne dort aufgeführte Tatbestände zu streichen, falls beispielsweise in der Feuerwehr keine Wach- und Bereitschaftsdienste angeordnet werden oder bestimmte Funktionen, die in § 7 Abs. 1 und 2 FwES aufgeführt sind, nicht geschaffen worden sind, oder gegebenenfalls entsprechend dem örtlichen Bedarf zu ergänzen.

Das Satzungsmuster des Landesfeuerwehrverbandes finden Sie hier und in unserem Downloadbereich unter der Rubrik "Gesetze und Rechtsgrundlagen".

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