Leistungsstarke Lösungen

Feuerwehrfahrzeuge, Gerätetechnik & Ausrüstung

Hans-Joachim Gottuck
Fachgebietsleiter Feuerwehrfahrzeuge, Gerätetechnik und Ausrüstung
T   
F   089 5121884170

Zur Abwehr von Gefahren werden nicht nur Menschen sondern auch modernste technische Ausrüstungsgegenstände und Material benötigt. Neben der Feuerwehr-Fahrzeugtechnik sind auch entsprechende Gerätschaften erforderlich. Das Fachgebiet Feuerwehrfahrzeuge, Gerätetechnik und Ausrüstung hat das Ziel, Interessen und Bedarf der Feuerwehren gegenüber Industrie und fördernden Stellen zu formulieren damit Technik und Material kontinuierlich und engagiert weiterentwickelt werden - zur Entlastung, Unfallverhütung, Gesundheitsförderung und effektiver Gefahrenabwehr.

Unser Fachgebiet „Feuerwehrfahrzeuge, Gerätetechnik & Ausrüstung “ wird von Hans-Joachim Gottuck  geleitet.


Neufassung der Hinweise zur Konzeption von Feuerwehrfahrzeugen in Baden-Württemberg

Die Arbeitsunterlage beschreibt mögliche technische Ausstattungen und Ausrüstungen bei Löschfahrzeugen (TSF-W, MLF, LF 10 und HLF 10, LF 20 und HLF 20) und gibt Hinweise zum Zweck, den technischen Konsequenzen, den Mehrgewichten, den technischen Notwendigkeiten und des Mehrpreises, soweit dazu Informationen vorliegen.

Zur Beschaffung eines Löschfahrzeuges ist es zwingend erforderlich, dass mindestens die entsprechende Fahrzeugnorm in der aktuellen Version vorliegt (also z. B. DIN 14530-5 für LF 10). Normen können beim Beuth-Verlag bestellt werden, wobei dies im Internet elektronisch sehr schnell geht.

DIN EN 1846 definiert die grundlegenden Forderungen an Sicherheit und Leistung bei einem Feuerwehrfahrzeug. National werden diese Anforderungen durch E DIN 14502-2 und DIN 14502-3 ergänzt. In diesen Normen werden von vorneherein einige Elemente gefordert, die interessanterweise gelegentlich mit Aufpreis, also als Sonderausstattung, angeboten werden. Wird aber ein Feuerwehrfahrzeug auf Grundlage der anzuwendenden Normen (DIN 1846, E DIN 14502-2, DIN 14502-3 sowie der eigentlichen Fahrzeugnorm wie z. B. DIN 14530-27 für HLF 20) ausgeschrieben, müssen alle Forderungen der Norm von den Herstellern bereits im Angebot berücksichtigt werden.

Die E DIN 14502-2 fordert für alle Sitzplätze im Mannschaftsraum 3-Punkt-Automatiksicherheitsgurt. Diese über die Vorgaben der StVZO hinausgehende Forderung sollte für die bestmögliche Sicherheit unserer Einsatzkräfte immer ausdrücklich gefordert werden.

Die Neufassung der Hinweise finden Sie hier.

Vorstellung Hans-Joachim Gottuck, Fachgebietsleiter Feuerwehrfahrzeuge, Gerätetechnik & Ausrüstung

1. Kurze persönliche Vorstellung
Geboren am 10.09.1959 in Mannheim
verheiratet, 3 Kinder
Hobby: Motorradfahren, Städtereisen

2. Beruflicher Werdegang
Ausbildung:
1976 – 1979 Ausbildung zum Kraftfahrzeugmechaniker
1983 – 1984 Ausbildung zum Kraftfahrzeugmechaniker-Meister
1984 Ablegung der Meisterprüfung
2002 Ausbildung zum Kfz-Sachverständigen

Beruf: Leitender Angestellter im Sachverständigen-Pool der Generali Deutschland AG, verantwortlich für 17 Sachverständige im Raum Baden-Württemberg, Saarland und Rheinland-Pfalz

3. Feuerwehrtätigkeit
Dienstgrad Hauptbrandmeister
34 Jahre Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Laudenbach, davon 8 Jahre in der Jugendfeuerwehr und 4 Jahre Kommandant
seit 2002 Mitglied bei der Freiwilligen Feuerwehr Weinheim, davon 5 Jahre Stellv. Kommandant
alle Lehrgänge bzw. Führungslehrgänge bis zum Führer in Einsatzleitungen bzw. Leiter einer Feuerwehr
Leistungsabzeichen in Bronze, Silber und Gold
9 Jahre Jugendgruppenleiter
3 Jahre stellv. Jugendfeuerwehrwart
10 Jahre Unterkreisführer der Feuerwehren des Unterkreises Weinheim
10 Jahre Mitglied im Führungsstab des Rhein-Neckar-Kreises
10 Jahre Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbandes Rhein-Neckar-Kreis mit 54 Städten und Gemeinden und über 8000 Mitgliedern
seit 1968 Mitglied im Spielmannszug
seit 1994 Ausbilder für Truppmann Teil 1 und Truppführer der Feuerwehren des Unterkreises Weinheim, davon 5 Jahre als Ausbildungsleiter
seit 1998 Mitglied der Unterkreisführungsgruppe, davon 9 Jahre als Leiter
seit 2001 Schiedsrichter für Leistungsübungen und Geschicklichkeitsfahren
seit 2008 Kassier der Freiwilligen Feuerwehr Weinheim, Abteilung Sulzbach
seit 2008 Fachgebietsleiter des Arbeitskreises Technik und Ausrüstung im Landesfeuerwehrverband
seit 2008 Mitglied im Vorstand des Landesfeuerwehrverbandes
seit 2017 wieder Unterkreisführer und Ausbildungsleiter der Feuerwehren des Unterkreises Weinheim
seit 2018 wieder stellvertretender Abteilungskommandant der Freiwilligen Feuerwehr Weinheim, Abteilung Sulzbach

4. Aufgaben und Schwerpunkte der künftigen Arbeit im Fachgebiet

Eine wichtige Aufgabe eines Feuerwehr-Verbandes ist im Rahmen der Interessen-Vertretung die facettenreiche Meinungsbildung zwischen und mit den Verbands-Mitgliedern, den Trägern des Feuerwehrwesens, den Aufsichtsbehörden, dem Gesetzgeber, der Normung und der breiten Öffentlichkeit. Allein diese Aufzählung verdeutlicht schon die Vielfalt der Themen und die Ansprüche an die Facharbeit im Verband.

Technik und Ausrüstung sind von der Natur der Sache her ein Themenfeld, das die meisten Feuerwehrleute sehr stark beschäftigt. Und nicht nur die Angehörigen einer Feuerwehr identifizieren sich mit ihrer Technik, sondern auch die Öffentlichkeit nimmt das Thema Feuerwehr u. a. optisch und akustisch mit einer gewissen Erwartungs-haltung bzw. manches Mal sogar mit einer Begeisterung für deren Technik wahr.

In diesem Spannungsfeld kommt einem Arbeitskreis des Landesfeuerwehrverbandes eine wichtige Rolle zu. Im Sinne der o.g. Interessenvertretung muss es für fach-kundige und engagierte Angehörige einer Wehr eine Ansprechstelle geben, wo sie sich über eine Fachmeinung informieren können und/oder sich mit ihren Fragen und Anregungen hinwenden können. Dieser Informationspool muss auch für kommunale Verwaltungen und politische Gremien das Kompetenzzentrum z. Bsp. für technische Fragen sein.

Ein Feuerwehrfahrzeug löst durch sein Design, seine Farbgebung und oft auch allein durch seine imposante Erscheinung Emotionen beim Betrachter aus. Diese emotionale Komponente nicht zu negieren und gleichzeitig sachliche Gesichtspunkte von der Ergonomie über die Unfallverhütung bis hin zur Einhaltung von Gewichten und der Langlebigkeit des Fahrzeugs zu beschreiben, ist eine große Aufgabe. Wie alle technischen Lösungen, mündet die Berücksichtigung vieler konstruktiver Aspekte auch bei einem Feuerwehrfahrzeug in einem Kompromiss. Hierin liegt die spannende Aufgabe eines Verbands-Arbeitskreises, indem er Meinungen einfängt, sachlich offen diskutiert und am Ende mit einer gewissen Erfahrung kanalisiert. Auf diese Meinung der Fachleute kann sich die Verbandsführung sowohl nach außen wie nach innen abstützen und damit der Verbandsarbeit ein Gesicht verleihen. Der oftmals gebrauchte Begriff „teure Feuerwehr“ kann sich mit der Publizierung einer fundierten und wohl abgewogenen Fachmeinung zur Akzeptanz einer „effizienten Feuerwehr“ weiterentwickeln.

Die breit gestreute Besetzung des Arbeitskreises Technik und Ausrüstung und die engagierte Mitarbeit seiner Mitglieder sind ein gutes Fundament für eine nachhaltige Verbandsarbeit.

Fachempfehlung "Vermeidung von Stromunfällen beim Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen

Nach einem Unfall mit Todesfolge beim Einsatz einer Drehleiter durch deren Kontakt mit einer Starkstromleitung soll diese Fachempfehlungen des Deutschen Feuerwehrverbandes und der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren (Bund) der Vermeidung von Stromunfällen beim Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen dienen.

Die Fachempfehlung finden Sie hier.

DFV-Fachempfehlung Fahrzeugbeschaffung

Sie ist eine der erfolgreichsten Fachempfehlungen im deutschen Feuerwehrwesen – sogar die Rechtsprechung nimmt auf sie Bezug. Nun wurde die die Fachempfehlung „Ausschreibung und Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen“ in enger Abstimmung mit dem Fachausschuss Technik der deutschen Feuerwehren aktualisiert.

Das Dokument wurde grundlegend überarbeitet und der aktuellen Rechtsprechung angepasst. Der Fachausschuss ist ein gemeinsames Gremium der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland (AGBF-Bund) und des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV).

Die aktualisierte Fachempfehlung finden Sie hier.

Prüfung der Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr

Die Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ (DGUV Vorschrift 49) schreibt regelmäßige Prüfungen für die Ausrüstung und Geräte der Feuerwehren vor.

Die Art, der Zeitpunkt und der Umfang der Prüfungen ergeben sich aus den Prüfgrundsätzen für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr (DGUV Grundsatz 305-002).
 
Die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) und das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration baden-Württemberg weisen auf einige grundsätzliche Anforderungen bei der Prüfung von Feuerwehrausrüstungen hin. Diese Hinweise finden Sie hier.

Änderungen im Fahrerlaubnisrecht - wichtig für die Feuerwehren

Für den Feuerwehrbereich sowie für die im Katastrophenschutz tätigen Organisationen weisen wir auf folgende wesentliche Änderungen im Fahrerlaubnisrecht hin:

Fahrer von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind, benötigen zukünftig eine Fahrerlaubnis der Klasse D1 oder D (Busklassen) unabhängig davon, für welche Höchstpersonenzahl diese Fahrzeuge ausgelegt sind. Damit wären auch Einsatzfahrzeuge wie zum Beispiel Löschfahrzeuge und MTW betroffen. Mit einer in die Verordnung aufgenommenen Ausnahmeregelung konnte hier allerdings erwirkt werden, dass das Führen von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und neben dem Fahrer bis zu weiteren acht Sitzplätzen mit einer Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 und C1E wie auch mit dem sogenannten Feuerwehrführerschein weiterhin möglich ist.

Eine weitere neue Regelung, die es zu beachten gilt, betrifft die Gesundheitsuntersuchung bei den Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E.

  • Ab dem 19. Januar 2013 neu erteilte Fahrerlaubnisse werden generell auf fünf Jahre befristet und nur nach einer Gesundheitsüberprüfung verlängert.
  • Für Fahrerlaubnisse, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 neu erteilt wurden, ist die Fahrerlaubnis wie bisher bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet und erst ab diesem Zeitpunkt eine Gesundheitsüberprüfung notwendig.
  • Fahrerlaubnisse (Klasse 3 alt), die bis zum 31. Dezember 1998 neu erteilt wurden, genießen Besitzstand und haben eine unbefristete Gültigkeit.

Ein Verstoß gegen die neuen Vorgaben ist als Fahren ohne Fahrerlaubnis im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes als Straftat sanktioniert. In diesem Zusammenhang kann es sinnvoll und hilfreich sein, die Angabe der zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs zum Beispiel mit einem selbstklebenden Etikett gut sichtbar von innen an die Windschutzscheibe anzubringen.

Fachempfehlung von DFV und AGBF-Bund zur "Vermeidung von Beeinträchtigungen des Trinkwassers bei Löschwasserentnahmen am Hydranten"

Unter ungünstigen Umständen können durch Löschwasserentnahmen am Hydranten bzw. Standrohr beim Fehlen geeigneter Sicherungseinrichtungen Verunreinigungen in das Rohrnetz gelangen oder Rohrbrüche entstehen. Das DVGW-Arbeitsblatt W 405-B1 „Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung; Beiblatt 1: Vermeidung von Beeinträchtigungen des Trinkwassers und des Rohrnetzes bei Löschwasserentnahmen“ konkretisiert für die Feuerwehr die Anforderungen der Trinkwasserverordnung sowie nachgeordneter technischer Normen und Regeln.

Zur Umsetzung haben der Deutsche Feuerwehrverband und die Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren (Bund) die beiliegenden Fachempfehlung veröffentlicht. Erarbeitet wurde die Fachempfehlung durch den Projektkreis DVGW-Arbeitsblatt W 405-B1 „Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung; Beiblatt 1: Vermeidung von Beeinträchtigungen des Trinkwassers und des Rohrnetzes bei Löschwasserentnahmen“.

Die Beschaffung entsprechender Technik muss nach dem Wortlaut der entsprechenden Papiere schrittweise im Zug von Neu- und Ersatzbeschaffungen erfolgen. Es besteht darüber hinaus kein genereller Zwang, vorhandene Technik zu ersetzen und/oder zu ergänzen. Nach derzeitigem Stand sind in feuerwehrtauglicher Ausführung erhältlich: Standrohre mit Rückflussverhinderern, einzeln mitgeführte Rückflussverhinderer zur Montage an Überflurhydranten und Sammelstücke mit einzeln federbelasteten Rückschlagventilen (derzeit verfügbar: Sammelstück A-3B, A-4B, A-5B, wobei bei FPN 10-1000 und FPN 10-2000 (bzw. FP 8/8, 16/8 und 24/8) nur das Sammelstück A-3B sinnvoll ist).

Für Systemtrenner wird es eine eigene Feuerwehrnorm (DIN 14346) geben. Systemtrenner sind technisch komplexe Bauteile, die erst dann beschafft werden sollten, wenn die entsprechende Norm DIN 14346 zumindest im Entwurf vorliegt, damit bei den komplexen Anforderungen an einen Systemtrenner auch wirklich eine für die Feuerwehr geeignete Ausführung beschafft werden kann. Das wird aber frühestens 2017 der Fall sein. Hier finden Sie die Fachempfehlung.

Verlängerung der Ausnahmegenehmigung für Feuerwehrfahrzeuge von der Abgasnorm EURO VI

Schwere Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen, die nach dem 1. Januar 2014 zugelassen werden, müssen die Anforderungen an die Abgasnorm EURO VI erfüllen. Dies gilt auch für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr. Die Vorteile bei schweren Nutzfahrzeugen, welche die Anforderungen der Abgasnorm EURO VI erfüllen, sind bei der üblicherweise vorgesehenen Nutzung mit hohen Kilometerleistungen im gewerblichen Bereich sicher von Bedeutung. Feuerwehrfahrzeuge dagegen erreichen nur sehr geringe Laufleistungen. Dadurch überwiegen bei Feuerwehrfahrzeugen die Nachteile des EURO-VI-Motors die Vorteile entscheidend. Darum waren Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr bis zum 31. Dezember 2016 von der EURO-Norm ausgenommen.

Der Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg Dr. Frank Knödler hatte sich in einem Brief an Verkehrsminister Winfried Hermann und Innenminister Reinhold Gall gewandt und gefordert, schwere Feuerwehrfahrzeuge dauerhaft von der Abgasnorm EURO VI zu befreien. Er verweist dabei auf die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen, die bereits in den letzten Wochen schwere Feuerwehrfahrzeuge von den Abgasbestimmungen befreit haben. Knödler weist in seinem Brief auf die Betriebsbedingungen bei Feuerwehrfahrzeugen hin: „Die für die Funktion des Abgasnachbehandlungssystems und dessen Regeneration notwendigen Betriebsbedingungen erreichen Feuerwehrfahrzeuge in aller Regel nicht. Die von der Automobilindustrie geschaffene Möglichkeit der Standregeneration des Partikelfilters ist nicht praktikabel und entspricht auch nicht dem Umweltschutz“.

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat mit Erlass vom 10. August 2016 die Frist für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen bis zum 31.12.2020 verlängert.

Damit entfällt die Notwendigkeit bei den Gemeinden, bis spätestens 31.12.2016 ein Fahrzeug mit der Abgasnorm EURO V zu bestellen. Der Erlass ist auch für die Gemeinden von Bedeutung, die im Jahr 2016 keinen positiven Zuwendungsbescheid für eine Förderung des Landes nach der Zuwendungsrichtlinie Feuerwehrwesen (Z-Feu) erhalten haben. Die Beschaffung von Fahrzeugen mit der Abgasnorm EURO V ist auch in den kommenden Jahren möglich.

Retten mit System

SilverDAT®-FRS ist eine im Auftrag von VDA und VDIK entwickelte Anwendung zur Bereitstellung originaler Rettungsdatenblätter für Rettungsleitstellen und Rettungskräfte, wie z.B. Feuerwehren.

Das Programm profitiert von den Praxiserfahrungen der Kfz-Hersteller, Importeure und Feuerwehren. Die übersichtliche Fahrzeugauswahl, basierend auf dem bewährten DAT-System, garantiert eine schnelle und sichere Auswahl des richtigen Rettungsdatenblattes. Visuell unterstützt wird der Anwender dabei durch die Integration von Fahrzeugbildern.

FEATURES
• Schnelle und sichere Auswahl von Rettungsdatenblättern zur Unterstützung bei technischen Rettungen
• Integration von Fahrzeugbildern zur visuellen Unterscheidung
• Offlineanwendung und somit volle Funktion auch ohne Internetverbindung
• Online-Datenaktualisierung just in time
• KBA-Kennzeichenabfrage für legitimierte Rettungsleitstellen inklusive Warn-hinweis bei Fahrzeugen mit alternativen Antrieben
• eindeutige Datenblatt-IDs
• Ausdruck von Rettungsdatenblättern
• Vergleich von mehreren Rettungsdatenblättern durch gleichzeitiges Öffnen
• Einfache Bedienung
• Multilingual
• Support durch den DAT-Kundendienst
• Optional im Paket mit mobiler Hardware

Nähere Informationen hier

Information zum Thema „Kübelspritze“

Die Kübelspritze auf unseren genormten Löschfahrzeugen wird von manchen Feu-erwehrangehörigen als ein von der modernen Technik überholtes und nicht mehr zeitgemäßes Löschgerät angesehen.

Die Mitglieder des Arbeitskreises Technik und Ausrüstung haben sich aus gegebe-nem Anlass mit diesem Thema befasst und sie sind zu folgendem Ergebnis gekom-men: Auch wenn die Kübelspritze schon Generationen von Feuerwehrleuten begleitete, hat sie nichts von ihren guten Eigenschaften als wirkungsvolles Kleinlöschgerät eingebüßt.

Die Gesichtspunkte
• der unmittelbaren Verfügbarkeit
• der Tragbarkeit
• der einfachen Handbedienung
• Nachfüllbarkeit vor Ort
• kostengünstiges Gerät
• keine Kosten bei Wiederbefüllung
• der Beweglichkeit

Mit dem 5m langen D-Schlauch in Verbindung mit einem leichten DK-Strahlrohr stellen auch heute noch eine optimale Ergänzung der Wasserabgabe zu einer motorgetriebenen Pumpe dar.

Bei zahllosen Einsätzen, bei denen es auf eine geringe Löschwasser-Aufbringung ankommt, beim Ablöschen von Kleinbränden oder bei Nachlösch-Arbeiten sowohl in Gebäuden als auch im Freien bewährt sich die Kübelspritze für einen Trupp: eine Person pumpt, eine Person führt das Strahlrohr.

Der Wasservorrat von 10 Litern und die Wurfweite von 7 – 10 Metern können bei geübtem Vorgehen sehr effektiv eingesetzt werden. Nicht vergessen werden darf hierbei die problemlose Möglichkeit zum Nachfüllen bzw. Wiederbefüllen mit Löschwasser. Die Kübelspritze ist ein wartungsarmes Kleinlöschgerät mit einem sehr guten Preis-Leistungsverhältnis.

Die Ergänzung moderner Fahrzeug- und Pumpentechnik um eine einfache, sofort betriebsbereite und fremdenergie-unabhängige Gerätetechnik macht auch heute noch Sinn.

Winterreifenpflicht bei Feuerwehrfahrzeugen

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Winterreifenpflicht (PDF)

Nachrüstung von Spiegeln an Feuerwehrfahrzeugen

Bei den infrage kommenden Feuerwehrfahrzeugen sind die neuen Spiegel, das sind der Nahbereichs/Anfahr-Außenspiegel und der Weitwinkel-Außenspiegel auf der rechten Fahrzeugseite einzubauen. Die Spiegel müssen zudem die richtige Wölbung haben. Wenn die Spiegel der Gruppen IV und V bereits vorhanden sind, aber eine zu geringe Wölbung haben, müssen diese Spiegel ausgetauscht werden, andernfalls wird keine Prüfplakette erteilt.

Wir machen darauf aufmerksam, dass es eine Prüfvorschrift des TÜV Süddeutsch-land gibt, nach der ab Oktober 2008 die geprüften Fahrzeuge bereits über Spiegel mit der zukünftig zulässigen Krümmung verfügen müssen. Andernfalls wird als Prü-fergebnis ein "Erheblicher Mangel" (EM) festgestellt und die Prüfplakette versagt.

Um den Feuerwehren Unannehmlichkeiten zu ersparen und einen unnötigen Auf-wand einer Nachprüfung zu vermeiden, machen wir hiermit auf diesen Sachstand aufmerksam.

Man sollte also vor der nächsten Hauptuntersuchung z.B. von der Vertragswerkstatt feststellen lassen, ob die vorhandenen Spiegel die richtige Krümmung haben und erst danach zur wiederkehrenden Prüfung fahren.

Wir verweisen auch auf unsere Mitteilung vom 7.11.2008 „Pflicht für die Nachrüstung von Spiegeln an Feuerwehrfahrzeugen“.

Quelle: Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg

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Nachrüstung Außenspiegel (PDF)

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