Unser Ziel: Sicherheit und Erfolg

Aus- & Fortbildung

Helmut Richter
Fachgebietsleiter Aus- und Fortbildung

Die Ausbildung der Feuerwehren in Baden-Württemberg ist wesentliche Grundlage, damit die Feuerwehrmitglieder lernen, schnell Gefahren zu erkennen und wissen wie sie diese bekämpfen können. Sie ist damit auch eine unverzichtbare Voraussetzung für die Sicherheit der Einsatzkräfte. Je besser und effektiver die Ausbildung, umso größer ist die Schadensvermeidung, Unfallverhütung und der Einsatzerfolg der Feuerwehren. Die zentralen Ausbildungsthemen im Land, wie z.B. Ausbildungsvorschriften, Lehrgangsinhalte und noch vieles mehr werden im Fachgebiet Ausbildung bearbeitet.

Unser Fachgebiet „Ausbildung“ wird von Helmut Richter geleitet.

Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen in Baden-Württemberg

Die Verwaltungsvorschrift zur Änderung der VwV-Feuerwehrausbildung vom 28. Dezember 2020 wurde im Gemeinsamen Amtsblatt Baden-Württemberg Nr. 1 vom 27. Januar 2021 veröffentlicht. Die Änderung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft.

Die Regelung ändert die VwV-Feuerwehrausbildung vom 5. Februar 2018 und passt diese an geänderte Rahmenbedingungen und neue Anforderungen an. Neu aufgenommen wird die Option, Lehrgänge oder Lehrgangsteile online anzubieten. Aufgrund der positiven Erfahrungen während der pandemiebedingten Einschränkung des Lehrgangsbetriebs soll diese Möglichkeit auch künftig genutzt werden, um die Ausbildungskapazität zu erhöhen und Kosten zu reduzieren.

Den Teilnehmenden am Lehrgang „Ausbilder für Kinder- und Jugendgruppenleiter“ sowie an Fortbildungsseminaren für diesen Personenkreis, die anschließend als Ausbilder für das Land tätig werden, kann zukünftig der Verdienstausfall erstattet werden.

Eine wichtige Änderung ist auch die Abbildung des Berufsbilds Werkfeuerwehrmann/Werkfeuerwehrfrau nach dem Berufsbildungsgesetz in der VwV-Feuerwehrausbildung, um eine unnötige Doppelausbildung bei der weitergehenden Führungsausbildung zu vermeiden und eine klare Vergleichbarkeit der Abschlüsse herzustellen. Der Vermeidung unnötiger Ausbildungszeiten dient auch die Möglichkeit, andere Wissensvermittlungen (sonstige) als Qualifikationen anzuerkennen. Damit können mehr Lehrgangsinhalte anerkannt und die Präsenzzeit reduziert werden.

Im Übrigen wurden die Voraussetzungen und die Dauer von Lehrgängen sowie Begrifflichkeiten an neue Gegebenheiten angepasst.

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VwV Feuerwehrausbildung Stand 2021 (PDF)

Neue Feuerwehr-Dienstvorschrift 10 "Die tragbaren Leitern" in Kraft

Der Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung des Arbeitskreises V der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder“ (AFKzV) hat am 8. Juli 2020 den Ländern empfohlen, die Feuerwehr-Dienstvorschrift 10 (FwDV 10 „Die tragbaren Leitern“) Stand November 2019 einzuführen.

Die neue FwDV 10 ersetzt mit sofortiger Wirkung die bisherige FwDV 10 in der Fassung aus dem Jahr 1996. Die FwDV 10 wurde den Gemeinden bekannt gegeben; sie ist somit auch gemäß Abschnitt 1.2 der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen in Baden-Württemberg in der Ausbildung anzuwenden.

In der neuen Fassung der FwDV 10 wird im Vorwort ausgeführt, dass der Führer einer taktischen Einheit von den Regelungen dieser Feuerwehr-Dienstvorschrift abweichen kann, wenn dies zur Sicherstellung des Einsatzerfolges erforderlich ist. Das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration weist hier konkretisierend darauf hin, dass die in den Feuerwehr-Dienstvorschriften normierten Vorgehensweisen etabliert sind und insbesondere der Sicherheit der Feuerwehrangehörigen dienen. Das Abweichen von den Regelungen der FwDV 10 soll daher nur im Einzelfall erfolgen. Dies ist regelmäßig nur bei einer Menschenrettung notwendig, wenn keine anderen Maßnahmen zum Einsatzerfolg führen und die Gefährdung für die eingesetzten Kräfte vertretbar ist.

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Feuerwehrdienstvorschrift 10 ("Die tragbaren Leitern")

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