Der heiße Draht, wenn’s drauf ankommt

Informations- & Kommunikationstechnik

Martin Rühle
Fachgebietsleiter Informations- & Kommunikations-Technik
T   
F   07033 694190

Angefangen von der Telekommunikationstechnik in der Leitstelle mit der Entgegennahme eines Notrufs, über den Einsatzleitrechner und Alarmierungsgeräte bis hin zur Funktechnik: Feuerwehren sind heute ohne moderne elektronische Mittel zur Datenverarbeitung und Kommunikation nicht mehr möglich. Sowohl unsere Feuerwehren wie auch die Gremien des Landesfeuerwehrverbandes benötigen kompetenten Rat in diesem hochkomplexen Themenbereich. Systementscheidungen verursachen stets hohe Kosten und haben weitreichende Auswirkungen auf die Einsatzleistungen und Verwaltungstätigkeiten der Feuerwehren.

Unser Fachgebiet „Informations- & Kommunikationstechnik“ wird von Martin Rühle geleitet.

„In zehn Schritten zum Digitalfunk BOS“ – Hinweise für Kommandanten ergänzt Schriftenreihe Digitalfunk BOS

Mit der Schriftenreihe „Regelungen zum Betriebshandbuch“ des Digitalfunk BOS wurden vom Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg bereits die wesentlichen Grundlagen zur Nutzung des neuen Funksystems veröffentlicht. Die Einführung des Digitalfunk BOS bei den verschiedenen Organisationen erfordert eine gute Planung und Organisation. Mit dem aktuellen Beitrag „In zehn Schritten zum Digitalfunk BOS“ werden die wichtigsten Punkte, die bei der Migration zu beachten sind, chronologisch dargestellt. Die Erläuterungen zu den einzelnen Stationen sind dabei für die bessere Übersichtlichkeit bewusst kurzgehalten. Ergänzende Verweise auf weitere Informationsquellen erleichtern eine vertiefte Befassung mit Einzelthemen.

Der aktuelle Beitrag orientiert sich aufgrund der in der Praxis bereits gemachten Erfahrungen grundsätzlich an der Vorgehensweise der Digitalfunkeinführung bei einer Gemeindefeuerwehr.

Den Beitrag „In zehn Schritten zum Digitalfunk BOS“ – Hinweise für Kommandanten finden Sie hier.

Straßenverkehrsordnung - Benutzung von Funkgeräten in Einsatzfahrzeugen

Aufgrund aktueller Berichterstattungen, wonach wegen des Ablaufs einer Übergangsfrist die Nutzung von BOS-Funkgeräten durch den Fahrer des Fahrzeugs nur noch erlaubt sei, wenn Freisprecheinrichtungen benutzt werden, stellt das Innenministerium die maßgebliche Sach- und Rechtslage in einem entsprechenden Schreiben dar

Vor dem Hintergrund der geltenden Rechtslage ist das Innenministerium der Auffassung, dass bei der Nutzung von Funkgeräten in Einsatzfahrzeugen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) die gängigen Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) grundsätzlich einzuhalten sind. Gerade die Angehörigen im Bevölkerungsschutz sollten Vorbild sein. Im Regelfall hat daher der Beifahrer die Funkkommunikation zu führen. Der Fahrer sollte die Funkkommunikation daher grundsätzlich nur führen, sofern hierfür die erlaubten Einrichtungen im Sinne der StVO (z. B. Freisprecheinrichtung) vorhanden sind. Die Inanspruchnahme einer Sonderregelung nach § 35 Absatz 9 StVO soll nach Möglichkeit nur in Ausnahmefällen erfolgen, da der Fahrer durch das Funken von der Konzentration auf den Straßenverkehr abgelenkt wird. Bei Einsatzfahrzeugen muss immer ein unfallfreies Ankommen und die Sicherheit im Vordergrund stehen. Aus Hilfeleistenden sollen keine Unfallverursacher werden.

Das Informationsschreiben finden Sie hier.

Neue Feuerwehr-Dienstvorschriften FwDV/DV 800 und FwDV/DV 810

Neu eingeführt wurden die Dienstvorschriften „Informations- und Kommunikationstechnik im Einsatz (FwDV/DV 800)“ und „Sprech- und Datenfunkverkehr (FwDV/DV 810)“ sowohl als Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) als auch als Dienstvorschrift für den gesamten Bevölkerungsschutz (DV).

Viele Einsatzleitfahrzeuge und Einsatzführungsstellen sind über den BOS-Sprechfunk hinaus mit weiteren Übertragungstechniken ausgestattet. Dies und selbstverständlich die voranschreitende Einführung des Digitalfunks BOS hat eine grundlegende Überarbeitung der Dienstvorschriften zum IuK-Einsatz erforderlich gemacht.

Auf der Homepage der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg finden Sie die neuen Dienstvorschriften.

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