Gesundheitswesen & Rettungsdienst
Feuerwehrdienst kommt in vielen Bereichen mit medizinischen Fragestellungen in Berührung. Nicht nur Arbeitsmedizin aus dem Blickwinkel der Feuerwehrangehörigen ist wichtig. Zahlreiche medizinische Fragestellungen aus Sicht der Betroffenen bei Schadensereignissen erfordern fachlichen Rat. Eine Diskussion über Hinweise zur Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr ist beispielsweise nur dann möglich, wenn ein versierter Arzt sich zu der Frage äußern kann, unter welchen zeitlichen Bedingungen eine Rettung zu erfolgen hat, ohne dass mit Spätfolgen gerechnet werden muss.
Unser Fachgebiet "Gesundheitswesen und Rettungsdienst" wird von Landesfeuerwehrarzt Dr. Andreas Häcker geleitet.
Hygiene im Einsatz - Hinweise für die Feuerwehren
Fit für den Einsatz, auch im Winter - wie geht das?
Hitzeschäden vorbeugen!
Hitzeschäden vorbeugen!
Mit dem Klimawandel ist eine weitere Zunahme der Extremwetterereignisse zu beobachten. In seinem „Hitzeknigge“ (Ausgabe 2021) sensibilisiert das Umweltbundesamt für die gesundheitlichen Auswirkungen extremer Hitze und gibt Empfehlungen für alltagstaugliche Anpassungen und die Stärkung der Eigenvorsorge. Die Tipps helfen, um Erkrankungen durch nicht kompensierbare Hitzebelastungen vorzubeugen.
Die Einwirkung von Hitze und Sonneneinstrahlung kann unterschiedliche Erkrankungen verursachen, sie sind im Teil 19 der Serie Erste Hilfe im Feuerwehrdienst (Brandhilfe 09/2019) ausführlicher beschrieben.
Hitzekollaps oder Hitzeerschöpfung: Verliert der Organismus mehr Wasser und Elektrolyte durch Schwitzen, als er über den Magen-Darm-Trakt aufnimmt, so kommt es zur Hitzeerschöpfung. Kopf-schmerzen, Schwäche- und Hitzegefühl, Schwindel und vermehrter Durst gehören zu den häufigsten Symptomen. Ein „Zusammenbruch“ des Kreislaufs und ein Anstieg der Körpertemperatur sind häufige Folgen.
Sonnenstich: Direkte, intensive Sonneneinstrahlung auf den ungeschützten Kopf oder Nacken führt zu einer Reizung der Hirnhäute und damit zum Sonnenstich. Häufige Symptome sind Schwindel, Übelkeit, Nackensteife und Sehstörungen.
Hitzschlag: Durch einen Wärmestau und die Unfähigkeit Wärme abzugeben kommt es zu einem oft lebensbedrohlichen Hitzschlag. Hohe Temperaturen, Kreislaufversagen und Organschäden sind häufige Folgen.
Salzverarmung: hoher Salzverlust über den Schweiß kann Reizbarkeit, Muskelkrämpfe sowie all-gemeine Schwächung und Müdigkeit hervorrufen.
Dehydratation: Mangelnde Wasserzufuhr und verstärkter Wasserverlust führen zur Austrocknung mit Aktivitätsminderung und möglichen Bewusstseinsstörungen.
Besonders gefährdet für Hitze bedingte Erkrankungen sind unter anderem Ältere (>65 Jahre), Säuglinge und Kleinkinder, Übergewichtige, Personen unter schwerer körperlicher Arbeit im Freien oder Personen unter Alkoholeinfluss. Zur Vermeidung akuter gesundheitlicher Probleme empfiehlt Bundesfeuerwehrarzt Klaus Friedrich („Thema Hitze“, 13.06.2022) für Einsatzkräfte:
- Keine Höchstleistungen anstreben
- Die Notwendigkeit körperlicher Belastungen kritisch betrachten
- Einsatzzeiten und Leistungen auf das Nötigste beschränken
- Einsatz- und Übungszeiten kurzhalten
- Ausreichend Pausen einlegen
- Verschiebbare Tätigkeiten auf kühlere Tageszeiten verlegen
- Frühzeitig an Ablösung denken
- Mehrmaligen Einsatz eines PA-Trägers vermeiden
Die Eigenschutzzeit der Haut – also die Zeitspanne, die Haut ohne sich zu röten der Sonne ausgesetzt sein kann – liegt je nach Hauttyp deutlich unter 30 Minuten. Insbesondere bei „Marscherleichterung“ in Bezug auf Einsatzschutzkleidung – soweit lageabhängig möglich - ist daher auch im Feuerwehreinsatz ein angemessener UV-Schutz notwendig: Sonnenschutzmittel, Mütze und Hautbedeckung. Schattenplätze sind im Freien als Rückzugsorte einzurichten oder aufzusuchen. Gegebenenfalls können auch kühlende Maßnahmen durch Eintauchen in Wasser (Hände, Arme, Füße) oder Besprühen von Personen mit Sprühstrahl aus einem Wasser führenden Fahrzeug einer Hitzeschädigung vorbeugen.
Von großer Bedeutung ist die richtige Ernährung und die Flüssigkeitszufuhr bei Einsätzen unter Hitze-bedingungen. Getränke sollten ständig in kleinen Mengen (0,15 bis 0,25 Liter in 15 Minuten) aufgenommen werden, PA- oder CSA-Träger benötigen nach einem belastenden Einsatz weitere 1-2 Liter Flüssigkeit. Dabei gilt es Kaffee, stark gezuckerte oder alkoholische Getränke zu vermeiden. Sie können dem Körper eher Wasser entziehen. Stattdessen sind Mineralwasser, Tees (Minze, Zitrone, Kräuter) ohne Zuckerzusatz oder verdünnte Fruchtsaftschorle zu bevorzugen. Die Getränke sollen nicht eiskalt sein.
Geeignete Nahrungsmittel im Hitzeeinsatz sind Obst- und Gemüsesorten mit hohem Wasseranteil: Tomaten, Gurken, Wassermelonen oder Radieschen wirken erfrischend, dagegen belasten eiweiß- oder fettreiche Lebensmittel (Fleisch, Milch, Nüsse) den Körper durch Erhöhung der Körperwärme zusätzlich.
Kommt es trotz vorbeugender Maßnahmen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Anstrengung, Hitze und Sonneneinstrahlung, umgehend Erstmaßnahmen einzuleiten:
- Person in Schatten oder kühlen Raum bringen und halbsitzend oder flach lagern, beengende Kleidung öffnen und wärmende Kleidungsstücke ausziehen,
- Kontrolle der Vitalparameter nach dem cABCDE-Schema und ggfs. Schocklagerung,
- Bei klarem Bewusstsein möglichst isotonische - auf jeden Fall alkoholfreie - Getränke anbieten,
- Mit feuchten Tüchern aktiv den Kopf (Sonnenstich) oder den ganzen Körper (Hitzschlag) kühlen, keine intensiven Abkühlungen durch kalte Duschen;
- Bei Bewusstlosigkeit oder stark getrübtem Bewusstsein unbedingt Rettungsdienst rufen und Patient in stabile Seitenlage bringen; dabei ständige Kontrollen der Vitalfunktionen.
Wie bei jeder anderen Verletzung oder Erkrankung muss der Hitze geschädigte Patient kontinuierlich und unter regelmäßiger Kontrolle der Vitalfunktionen betreut werden.
Zusammenfassung:
- Hitze und Sonnenexposition stets kurzhalten
- Möglichkeit einer „Marscherleichterung“ prüfen
- Frühzeitig abkühlende Maßnahmen und Flüssigkeitszufuhr organisieren
- Gesundheitliche Beeinträchtigung durch Hitze frühzeitig und konsequent versorgen
Autoren:
Dr. Andreas Häcker, Internist/Notfallmediziner aus Ditzingen, Landesfeuerwehrarzt;
medizin@fwvbw.de
Dr. Matthias Offterdinger, Oberarzt Anästhesie RBK Stuttgart und Feuerwehrarzt Ditzingen;
Matthias.offterdinger@rbk.de
Wo Ruß ist, sind Schadstoffe - neue DGUV-Regel "Hygiene und Kontaminationsvermeidung bei der Feuerwehr"
Bereits mit einfachen Mitteln können Feuerwehrangehörige ihre Gesundheit nach einem Brandeinsatz besser schützen. Ein Kurzfilm und eine neue Broschüre der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zeigen wie das geht.
Eine Exposition von Einsatzkräften mit Gefahrstoffen kommt im Feuerwehreinsatz häufig vor – auch bei Einsätzen außerhalb des ABC-Bereichs nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 500, für den klare Schutz- und Hygienemaßnahmen vorgeschrieben sind. Ohne geeignete Schutzmaßnahmen können diese Gefahrstoffe akute oder chronische Gesundheitsschäden bis hin zu Krebserkrankungen verursachen. Diese DGUV Information enthält Hilfestellungen und Hinweise, um eine Gefährdung der Einsatzkräfte durch Brandrauch, andere Verbrennungsprodukte bzw. -rückstande und damit assoziierte Gefahrstoffe zu vermeiden. Es werden Maßnahmen aufgezeigt, um Feuerwehrangehörige vor der unmittelbaren Exposition gegenüber diesen Gefahrstoffen zu schützen und gesundheitsgefährdenden Kontaminationen wirksam entgegen zu treten.
Die Broschüre der DGUV finden Sier hier.
Der Kurzfilm "Einsatzstellenhygiene bei der Feuerwehr – Erreiche das nächste Level" soll auf die unsichtbaren Gefahren beim Feuerwehreinsatz aufmerksam machen: Schadstoffe, die bei mangelnder Hygiene nach Einsätzen über die Haut in den Körper aufgenommen werden und Einsatzkräften somit schaden können. Einsatzkräfte können sich und ihre Nächsten schützen, indem sie die hier dargestellten Regeln befolgen.
Hier können Sie den Kurzfilm ansehen.
Serie: Erste Hilfe im Feuerwehreinsatz
Über 11.000 Menschen retteten die Feuerwehren des Landes im vergangenen Jahr bei Bränden oder Hilfeleistungseinsätzen. Für über 1.500 Verunglückte kam jedoch leider jede Hilfe zu spät. Im Mittel rücken die Feuerwehren in Baden-Württemberg damit täglich 35mal aus, um in Not geratenen Bürgern schnelle Hilfe zu leisten. Insbesondere in ländlichen Gebieten treffen die Einsatzkräfte der Feuerwehr häufig vor dem Rettungsdienst ein und übernehmen zunächst die medizinische Erstversorgung. Schnelle und beherzte Hilfeleistung durch qualifizierte Feuerwehrangehörige ist dann notwendig und in vielen Fällen lebensrettend.
Daher stellt uns Landesfeuerwehrarzt in unserer Zeitschrift Brandhilfe regelmäßig wichtige Regeln der Ersten Hilfe (EH) sowie das Vorgehen bei bestimmten Verletzungen oder Erkrankungen vor. „Treat first, what kills first“, unter diesem Motto stand das Handeln nach dem (c)ABCDE-Schema im Mittelpunkt des ersten Beitrags. Das Vorgehen bei speziellen Krankheitsbildern ist Inhalt weiterer EH-Tipps.
Zusammen mit den praktischen Übungen vor Ort gewährt diese Reihe für Feuerwehrangehörige eine Vertiefung der Kenntnisse bei der Pflichtaufgabe Menschenrettung. Die Empfehlungen beschränken sich in der Regel auf die Anwendung von Geräten, die zur Standardausrüstung einer Feuerwehr gehören oder deren Vorhaltung eine sinnvolle Ergänzung der EH-Ausrüstung darstellt.
Hier finden Sie alle Teile der Serie "Erste Hilfe im Feuerwehreinsatz":
Checkliste zur frühen Schwarz-Weiß-Trennung im Brandeinsatz
In den vergangenen Jahren berichteten verschiedene Quellen über eine signifikante Häufung von Krebserkrankungen bei Feuerwehrangehörigen. Die zugrunde liegenden, internationalen Studien lassen dabei einen Zusammenhang zwischen diesen Erkrankungen und der Brandbekämpfung vermuten.
In einer umfangreichen Auswertung analysiert die Internationale Agentur für Krebsforschung der Weltgesundheitsorganisation (IARC) die weltweite Studienlage und kommt zu der Gesamtbewertung, dass tatsächlich ein „möglicher Zusammenhang zwischen Krebserkrankung und Brandbekämpfung“ besteht. Mehrere Studien zeigten eine signifikante Korrelation, insbesondere bei Hoden- und Prostatakrebs sowie bei bösartigen Erkrankungen des lymphatischen Systems.
Eine mögliche Ursache für die Krebserkrankungen sieht die IARC in der Exposition der Feuerwehrangehörigen gegenüber verschiedenen Chemikalien, die häufig im Brandrauch sowie in Brandrückständen nachweisbar sind und die laut WHO seit vielen Jahrzehnten beim Menschen als krebsauslösend gelten. Bekannte Vertreter sind die polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK), Dioxine, Formaldehyd oder Asbest.
Eine laufende Querschnittstudie der UKBW soll Einblick in die reale Expositionssituation von Feuerwehrangehörigen geben. In verschiedenen Einsatzszenarien wird bei den Probanden gemessen, wie viele PAKs sie während eines Einsatzes über die Haut aufnehmen. Mithilfe des Projektes möchte man dann Strategien und Verhaltensweisen entwickeln, um die Giftstoffexposition im Einsatzalltag zu minimieren.
Da erst in wenigen Jahren konkrete Ergebnisse zu erwarten sind, empfiehlt sich beim heutigen Kenntnisstand die konsequente Umsetzung einer Schwarz-Weiß-Trennung im Brandeinsatz. Das gilt auch für Nachlösch- oder Aufräumarbeiten an kalten Brandstellen. Wertvolle Tipps liefern zum Beispiel das vfdb-Merkblatt „Empfehlung für den Feuerwehreinsatz zur Einsatzhygiene bei Bränden“ (03/2014) oder die DGUV-Information „Hygiene – Schutz gegen Kontamination“. Die darin enthaltenen sowie weitere Empfehlungen sind in einer Checkliste des Landesfeuerwehrverbandes zusammengestellt.
Feuerwehrdienst und Schwangerschaft
Dürfen schwangere Feuerwehrfrauen ihre Aufgaben bei der (freiwilligen) Feuerwehr wahrnehmen? Welche Aspekte müssen werdende Mütter und Führungskräfte bei einer Schwangerschaft beachten?
Viele Feuerwehrangehörige möchten auch in dieser Zeit ihrer Wehr zur Verfügung stehen und am Dienst teilnehmen – und sie werden dafür benötigt. Schwangere sind nicht krank, auch in dieser „normalen Phase des Lebens“ unterliegen sie dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherer.
Im Rahmen des Modellprojektes „Mädchen und Frauen in den Freiwilligen Feuerwehren“ veröffentlichte der Deutsche Feuerwehrverband im Jahr 2007 eine Handreichung zum Thema „Schwangerschaft und Feuerwehrdienst“. Die enthaltenen Empfehlungen und gesetzlichen Bestimmungen gelten noch heute in unveränderter Form, im Mittelpunkt steht dabei die Gewährleitung eines umfassenden Schutzes sowohl für die werdende Mutter als auch für das ungeborene Leben auf Basis des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) und der Mutterschutzrichtlinienverordnung. Das Dienstverhältnis einer Feuerwehrfrau zur Gemeinde ist einem Beschäftigungsverhältnis gleichzusetzen, es sind daher die gesetzlichen und arbeitsschutzrechtlichen Regelungen entsprechend anzuwenden.
Welche Bedingungen müssen für den Feuerwehrdienst erfüllt sein?
Als wichtigste Voraussetzung muss bei Feststellung der Schwangerschaft die Wehrführung darüber informiert werden. Kommt es zu körperlichen oder gesundheitlichen Schäden durch Unterlassung dieser Informationspflicht, so gehen diese nicht zu Lasten der Feuerwehr. In den Paragraphen 3 und 4 des MuSchG werden die weiteren Arbeitsbedingungen konkretisiert:
- Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären und keine medizinischen Gründe entgegenstehen. Die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.
- Nach der Entbindung dürfen Feuerwehrfrauen acht Wochen lang (bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen) keinen Dienst absolvieren.
- Die Schwangere darf keine schweren Arbeiten verrichten oder bei ihrer Tätigkeit möglichen Einwirkungen von Gesundheit gefährdenden Stoffen, Strahlen oder infektiösem Material, von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sein.
- Das regelmäßige (5 kg) oder gelegentliche (10 kg) Heben, Bewegen oder Befördern von Lasten ist nicht zulässig.
- Es sind Arbeiten verboten, bei denen sich die Beschäftigte häufig erheblich strecken oder beugen oder bei denen sie andauernd hocken oder sich gebückt halten muss.
- Tätigkeiten mit erhöhter Unfallgefahr - zum Beispiel durch ausgleiten, fallen oder abstürzen -sind verboten.
Paragraph 8 MuSchG regelt zusätzlich die Arbeitszeiten. Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen sind verboten, Mehrarbeit und Nachtschichten zwischen 20 und 6 Uhr sind mit wenigen Ausnahmen für Schwangere ebenfalls tabu.
Berücksichtigt man alle aufgeführten Punkte, so ist damit die Ausübung eines regulären Einsatzdienstes nicht vereinbar. Auch im praktischen Übungsdienst dürfen viele Tätigkeiten (z.B. Atemschutz) von Schwangeren nicht mehr ausgeübt werden. Gut in Einklang zu bringen sind dagegen viele Dienste ohne körperliche Belastungen oder Gefährdungen wie zum Beispiel Dienstbesprechungen, Schulungsveranstaltungen, Objektbegehungen oder rückwärtige Dienste im Funkverkehr. Letztendlich obliegt bei den aufgeführten formalen Regelungen und deren Umsetzung sowohl der werdenden Mutter als auch den verantwortlichen Führungskräften ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein.
Zusammenfassung der Regelungen bei schwangeren Feuerwehrangehörigen:
• Frühzeitige Mitteilung der Schwangerschaft an Wehrführung
• Kein Feuerwehrdienst 6 Wochen vor und 8 (12) Wochen nach Entbindung
• Keine Arbeiten mit besonderen körperlichen Beanspruchungen (Kraft, Körperhaltung)
• Keine Exposition mit physikalisch, chemisch oder biologisch gefährdenden Stoffen
• Keine Nachtarbeit
• Keine Tätigkeiten mit erhöhtem Unfallrisiko
Fachempfehlung zu den Anforderungen an einen Feuerwehrarzt
Der Vorstand des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg hat eine Fachempfehlung zu den Anforderungen an einen Feuerwehrarzt beschlossen.
Diese Fachempfehlung des ärztlichen Dienstes in der Feuerwehr - Feuerwehrarzt - beschreibt die Definition, die Qualifikation, die Aufgaben, die Bestellung, die Bekleidung, die Ausstattung und die Entschädigung eines Feuerwehrarztes in Baden-Württemberg.
Die Fachempfehlung finden Sie hier und im Downloadbereich.
"Erste-Hilfe kompakt" Notfallstichwort Unterkühlung - worauf ist zu achten?
Empfehlungen des Bundesfeuerwehrarztes
Es ist eine neue Ausgabe der medizinischen Informationsserie „Erste-Hilfe kompakt“ erschienen. Diese Folge nimmt ein klassisches Winterthema auf – die Unterkühlung. Was machen wir mit Patienten, die unterkühlt sind? Worauf müssen wir achten? Was sind die Zeichen einer Hypothermie? All dies sind Inhalte der aktuellen Ausgabe.
Die aktuelle Ausgabe finden Sie hier und im Downloadbereich bei den Fachinformationen des Fachgebiets Gesundheitswesen und Rettungsdienst.
Diese und alle bislang erschienen Folgen finden Sie zum Herunterladen unter www.feuerwehrverband.de/erste-hilfe-kompakt.html.
"Erste-Hilfe kompakt" Notfallstichwort Wiederbelebung - was gibt´s Neues?
Empfehlungen des Bundesfeuerwehrarztes
Es ist eine neue Ausgabe der medizinischen Informationsserie „Erste-Hilfe kompakt“ erschienen. Diese Folge beschäftigt sich mit den Ende Oktober erschienenen Reanimationsleitlinien in ihrer aktuellen Fassung. Oder anders gesagt – was gibt´s Neues bei der Wiederbelebung?
Die aktuelle Ausgabe finden Sie hier und im Downloadbereich bei den Fachinformationen de Fachgebiets Gesundheitswesen und Rettungsdienst.
Diese und alle bislang erschienen Folgen finden Sie zum Herunterladen unter www.feuerwehrverband.de/erste-hilfe-kompakt.html.