Brandschutzerziehung und -aufklärung
Jährlich werden die Feuerwehren in Baden-Württemberg zu weit über 15.000 Bränden gerufen. Leider sind dabei auch immer wieder Verletzte und sogar Tote zu beklagen. Menschliche Schicksalsschläge und ein jährlicher volkswirtschaftlicher Schaden von mehreren Milliarden Euro sind die Folge. Viele Brände entstehen durch Unachtsamkeit und Unwissenheit.
Deshalb sind Brandschutzerziehung und -aufklärung nicht nur für die Feuerwehren, sondern für jeden eine wichtige Aufgabe. Allerdings können die Feuerwehren alleine diese Aufgabe nicht umsetzen. Erzieherinnen und Erzieher in den Kindertageseinrichtungen, sowie Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen und auch die Eltern sollten ein großes Interesse bei der Umsetzung dieser Aufgabe haben. So entstand ein zweigleisiges Konzept, bei dem die Feuerwehren den Erziehungsauftrag von Eltern, Schulen und Kindergärten ergänzen. Fragen Sie Ihre örtlichen Feuerwehren, sie werden Sie sicher beraten und unterstützen.
Unser Fachgebiet "Brandschutzerziehung und -aufklärung" wird von Daniela Stroppel geleitet.
Handreichung und Arbeitsmittel zur Brandschutzerziehung, Jugendfeuerwehr und Öffentlichkeitsarbeit
Verkehrsunfall, Brand in der Wohnung oder ein Schlaganfall: Plötzlich zählt jede Sekunde. Aber wie lautet zum Beispiel die richtige Telefonnummer oder wie verhält man sich richtig?
Das, so meinen wir, sollte „jedes Kind“ wissen. Deshalb haben wir seitens der Landesgeschäftsstelle in enger Abstimmung mit dem Fachausschuss „Brandschutzerziehung und -aufklärung“ sowie der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg verschiedene Arbeitsmittel erstellt. Sie eignen sich besonders für die Brandschutzerziehung in Kindergarten und Grundschule. Dafür haben wir extra zwei niedliche Protagonisten entwickelt, die Sie ab sofort bei der wichtigen Arbeit der Brandschutzerziehung unterstützen: Der Feuerwehr-Löwe Badele und sein Freund, der kleine Elefant Württele. Sie zeigen kindgerecht aufbereitet, wie beispielsweise der Notruf 112 geht.
Hier finden Sie alle Informationen zu den Handreichungen und Arbeitsmitteln.
Fachempfehlung des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg zur Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung durch die Feuerwehren
Leitfaden zur Brandschutzerziehung in Kindergarten und Grundschule
Der Kreisfeuerwehrverband Emmendingen stellt zur Orientierung und Verwendung seine Leitfäden zur Brandschutzerziehung in Kindergärten und Grundschulen auch anderen Verbänden und Feuerwehren zur Verfügung. Dafür herzlichen Dank!
Fachempfehlung: Roter Faden für den Brandschutz bei Menschen mit Behinderungen
Die Brandschutzerziehung oder Brandschutzaufklärung für Menschen mit Behinderungen stellt eine große Herausforderung, für alle Beteiligten der Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung, dar. Der Gemeinsame Ausschuss für Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung von vfdb und DFV engagiert sich schon seit vielen Jahren für die Verbesserung des Sicherheitsgefühls bei dieser Personengruppe.
Der Gemeinsame Ausschuss hat die Publikation „Roter Faden für den Brandschutz bei Menschen mit Behinderungen“ erstellt. Ziel ist es, sowohl auf die besondere Situation bei der Gefährdung von Menschen mit Behinderungen bei Bränden aufmerksam zu machen, als auch den Brandschutzerzieherinnen und Brandschutzerziehern geeignete Informationen und Mittel an die Hand zu geben, damit die Aufklärungsarbeit erfolgreich wird.
Die Publikation stellt Brandereignisse in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung oder Pflegebedürftigkeit dar, erklärt Arten von Behinderungen und gibt Einblick in die Gefühle eines Brandschutzerziehers bei seiner ersten Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen.
Der Leitfaden informiert über die Kontaktaufnahme zu Personen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, gibt Tipps für Veranstaltungen, zeigt Konzepte für Räumungsübungen und Mitarbeiterschulungen auf und verweist auf vorhandene Materialien. Hinweise zu leichter Sprache, Rettung und Eigenrettung sowie Kontaktadressen runden das umfangreiche Werk ab.
Die Fachempfehlung finden Sie hier.
Fachempfehlung "Verhalten im Brandfall"
Rechtsfragen der Brandschutzerziehung und -aufklärung
Rechtsfragen der Brandschutzerziehung und -aufklärung
Die Feuerwehren in Baden-Württemberg führen die Aufgaben der Brandschutzerziehung und -aufklärung auf Grundlage von § 2 Abs. 2 Nr. 2 Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg (FwG) auf Gemeindeebene durch. Bei der Durchführung kommt es immer wieder zu Fragen rund um die Themen Haftung und Versicherungsschutz.
Deshalb haben wir seitens der Landesgeschäftsstelle in enger Abstimmung mit der Unfallkasse Baden-Württemberg, mit unserem Fachgebietsleiter Recht sowie dem Fachausschuss Brandschutzerziehung und -aufklärung die folgenden Hinweise auf häufig gestellte Rechtsfragen der Brandschutzerziehung und -aufklärung zusammengestellt.
Die Zusammenstellung der Rechtsfragen finden Sie hier.
Erste Ergebnisse nach "Forum Brandschutzerziehung 2017"
Am 17. und 18. Februar 2017 nahmen ca. 80 Teilnehmer am „Forum Brandschutzerziehung und -aufklärung“ an der Landesfeuerwehrschule in Bruchsal teil. Neben den Plenumsvorträgen gab es Workshops, in denen Themen zur Brandschutzerziehung und -aufklärung erarbeitet wurden. Sicher haben sich die Teilnehmer schon gefragt, was aus den Ergebnissen der Workshops geworden ist.
Sie sind nicht in der Versenkung verschwunden, sondern werden Thema für Thema vom Fachausschuss Brandschutzerziehung und -aufklärung unter der Leitung von Andrea Albrecht abgearbeitet. Und es gibt schon erste Ergebnisse.
Eine wichtige und wiederkehrende Frage war, wie es mit dem Versicherungsschutz bei Tätigkeiten im Rahmen der Brandschutzerziehung und -aufklärung aussieht. Hierzu wird es demnächst detaillierte Informationen geben. Vorab: für diese Tätigkeiten besteht grundsätzlich Versicherungsschutz.
Das Thema Arbeitsmaterialien ist ein weiteres viel diskutiertes Thema. Auch hier arbeiten die Mitglieder des Fachausschusses intensiv daran. Die Aufgabe ist umfangreicher, als es auf den ersten Blick scheinen mag. Es gibt bereits unendliche viele Arbeitsmaterialien und diese müssen gesichtet und bewertet werden. Letztendlich gilt es, auch das Ziel, die entsprechenden Materialien und die Informationen dazu, auch über die Homepage des Landesfeuerwehrverbandes zur Verfügung zu stellen, nicht aus den Augen zu verlieren.
Um die Arbeit der Brandschutzerziehung und -aufklärung weiter bekannt zu machen wird der Fachausschuss gemeinsam mit dem Arbeitskreis Brandschutzerziehung im Stadtfeuerwehrverband Stuttgart auf dem Landesfeuerwehrtag am 21. und 22. Juli 2018 in Heidelberg einen Informationspavillon betreiben. Hierzu laufen aktuell die Vorbereitungen, welche natürlich auch Ressourcen binden. Der Fachausschuss freut sich schon heute auf viele Besucher.
Ein weiteres wichtiges Anliegen der Teilnehmer des Forums war die Frage nach der Organisation und der Struktur der Brandschutzerziehung und -aufklärung in den Feuerwehren und den Kreis- und Stadtfeuerwehrverbänden in Baden-Württemberg. Hierfür wurde in der Zwischenzeit ein Konzept erarbeitet und vom Fachausschuss verabschiedet. Das Konzept wird nun vom Präsidium des Landesfeuerwehrverbandes beraten und nach der Beschlussfassung als Vorschlag zur Umsetzung herausgeben.
Letztendlich ist auch der Wunsch aller Teilnehmer am Forum nicht vergessen, dass es wieder solch eine Veranstaltung geben soll. Der Fachausschuss hat dies für das Jahr 2019 als Ziel ins Auge gefasst. Dort werden dann sich er weitere Ergebnisse vorgestellt. Sobald es hierzu nähere Informationen gibt, werden wir diese veröffentlichen.
Bezugsquellen für Materialien zur Brandschutzerziehung
Der gemeinsame Ausschuss „Brandschutzaufklärung und Brandschutzerziehung“ der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. und des Deutschen Feuerwehrverbandes will über Brandgefahren aufklären und informiert über vorbeugende Schutzmaßnahmen, um Leben zu retten und Sachwerte zu sichern. In einem eigenen Onlineshop werden Materialien zur Brandschutzerziehung und -aufklärung angeboten. Hier finden Sie dieses Angebot.
Der Fachbereich „Brandschutzerziehung“ des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen stellt auf seiner Homepage umfangreiches Informationsmaterial zur Verfügung. Wir danken dem Landesfeuerwehrverband Niedersachsen, dass wir auf dieses Angebot hinweisen dürfen. Zum Downloadbereich des Fachbereiches „Brandschutzerziehung“ des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen gelangen Sie hier.
Mehrsprachiges Merkblatt "Brandschutz für Flüchtlingsunterkünfte"
Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft hat ein Merkblatt zum Brandschutz in Flüchtlingsunterkünften veröffentlicht. Es informiert die Menschen, die aus den unterschiedlichsten Ländern nach Deutschland gekommen sind, über den Brandschutz und über das richtige Verhalten im Brandfall in den vier Sprachen Englisch, Französisch, Arabisch und Farsi.
Das Merkblatt finden Sie hier. Es kann uneingeschränkt verwendet und weiter verteilt werden, solange die Datei nicht verändert wird.
Grisu ist wieder da! Und „Grisu hilft!“ wieder!
Der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg lässt zusammen mit www.grisuhilft.de das bereits erfolgreiche Projekt „Grisu hilft!“ wieder aufleben und erfüllt damit Grisus größten Wunsch: Grisu wird Feuerwehrmann und Grisu sammelt Spenden!
Mit Grisu hat der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg das Maskottchen für die Feuerwehren gewonnen, das Spenden für die Feuerwehrstiftung Gustav-Binder sammelt.
Die Feuerwehrstiftung Gustav-Binder hilft Feuerwehrangehörigen und deren Familien, wenn diese durch den Feuerwehrdienst in Not geraten, erkrankt oder verstorben sind. Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Unter www.grisuhilft.de wird Grisu als Plüschfigur (geprüft und zertifiziert durch den TÜV Rheinland) in zwei unterschiedlichen Größen angeboten. Von jeder 17 cm großen Figur fließt 1 Euro vom Verkaufspreis als Spende an die Feuerwehrstiftung Gustav-Binder. Von jeder 60 cm großen Figur sind es 2 Euro.
Die Grisu Plüschfiguren sollten in keinem Einsatzfahrzeug fehlen, denn sie werden eingesetzt als Tröster für die Kleinen, wenn im Einsatz Kinder betroffen sind, oder als Dankeschön für Ersthelfer. Die Plüschfiguren dürfen aber auch gern weiter verkauft werden (empfohlener Verkaufspreis 9,95 Euro), um diese beispielweise in der Tombola oder beim Tag der offenen Tür anzubieten um damit die Kameradschaftskassen der z.B. Jugendfeuerwehren aufzubessern.
Aber auch bei der Brandschutzerziehung können die Grisus einen wertvollen Dienst tun!
Die Bestellung können Sie unter www.grisuhilft.de durchführen. Hier finden Sie auch weitere Informationen zum „Grisu hilft“-Projekt und Verwendungsmöglichkeiten der Plüschfiguren.
Für diese gute Sache lohnt es sich einzusetzen.
Neue Möglichkeit für hör- und sprachbehinderte Menschen: Nothilfe-SMS als Ergänzung zum Notfall-Fax
„Das Land Baden-Württemberg bietet ab sofort hör- und sprachbehinderten Menschen eine zusätzliche Möglichkeit, in einer Notlage Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienste zu verständigen.“ Das sagte Innenminister Reinhold Gall am Donnerstag, 5. November 2015. Hör- und sprachbehinderte Menschen hätten bei einem Notfall bisher nur über ein Notruf-Fax an die 110 oder 112 Hilfe anfordern können. Ergänzt werde diese Möglichkeit jetzt durch die Nothilfe-SMS.
Aus technischen Gründen kann die Nothilfe-SMS nicht an die bekannten Notrufnummern 110 und 112 gesandt werden, sondern muss an speziell dafür eingerichtete Telefonnummern geschickt werden. Die SMS wird für ganz Baden-Württemberg zentral vom Polizeipräsidium Stuttgart beziehungsweise der Integrierten Leitstelle Stuttgart empfangen. Von dort wird sie dann an die zuständige Stelle weitergeleitet, von wo aus die Hilfe koordiniert wird. Die Telefonnummern und wichtige Verhaltenshinweise sind auf verschiedenen Informationsblättern zusammengestellt, die das Land mit Unterstützung des Deutschen Schwerhörigenbundes Landesverband Baden-Württemberg e.V. erstellt hat.
Für Baden-Württemberg ist bei Notfällen die Polizei per SMS an die 01522 / 1 807 110 sowie die Feuerwehr und der Rettungsdienst in Abhängigkeit des persönlichen Netzbetreibers per SMS an die 99 0711 / 50 66 7112 (Telekom und Vodafone), 329 0711 / 50 667 112 (Telefonica/O2) beziehungsweise 1511 0711 / 50 667 112 (E-Plus) erreichbar.
Die Informationsblätter mit Verhaltenshinweisen finden Sie auch im Internet unter http://im.baden-wuerttemberg.de/de/sicherheit/polizei/modernetechnik/notruf-110/.
Weitere ausführlich Informationen erhalten Sie in den folgenden Dokumenten:
Verhaltenshinweise für Gehörlose / Sprachbehinderte
Downloadportal des Fachgebiets
Unsere Fachgebiete erarbeiten zu verschiedensten Themenstellungen Fachempfehlungen und Hinweispapiere für die Feuerwehren in unserem Land. Das Downloadportal des Fachgebiets Brandschutzerziehung und -aufklärung finden Sie hier.