Übung und Vorbereitung

Leistungsabzeichen

Abnahmetermine

An dieser Stelle veröffentlichen wir alle Abnahmetermine für das Leistungsabzeichen für Baden-Württemberg, soweit uns die Termine zur Veröffentlichung mitgeteilt wurden.

13.05.2023        

Landkreis Ortenaukreis
Abnahme Leistungsabzeichen in Sasbach
Ansprechpartner: Landratsamt Ortenaukreis (katastrophenschutz@ortenaukreis.de)

03.06.2023

Landkreis Rottweil
Abnahme Leistungsabzeichen in Deißlingen
Ansprechpartner: Landratsamt Rottweil   kreisbrandmeister@landkreis-rottweil.de

30.06.2023
und 
01.07.2023

Gemeinde Weingarten/Baden 
Abnahme Leistungsabzeichen in Weingarten/Baden 
Ansprechpartner: Schiedsrichterobmann Josef Kästel (josef.kaestel@feuerwehr-rheinstetten.de)

01.07.2023

Zollernalbkreis
Abnahme Leistungsabzeichen und Geschicklichkeitsfahren in Straßberg
Ansprechpartner: Schiedsrichterobmann Heiko Strohmaier (schiedsrichter@kfv-zollernalb.de)

01.07.2023

Stadtkreis Stuttgart 
Geschicklichkeitsfahren, Festplatz in 70439 Stuttgart - Zuffenhausen, Haldenrainstrasse 31 
Ansprechpartner: rolf.baumeister@stuttgart.de

01.07.2023

Kreis Böblingen 
Abnahme Leistungsabzeichen in Gärtringen 
Ansprechpartner: Landratsamt Böblingen feuerwehrwesen@lrabb.de

01.07.2023

Landkreis Göppingen 
Abnahme Leistungsabzeichen in Geislingen an der Steige
Ansprechpartner: Landratsamt Göppingen (kreisbrandmeister@lkgp.de)

15.07.2023

Landkreis Ludwigsburg 
Abnahme Leistungsabzeichen in Freiberg am Neckar 
Ansprechpartner: Michael Leutenecker (michael.leutenecker@feuerwehr-remseck.de)

15.07.2023

Landkreis Schwäbisch Hall 
Abnahme Leistungsabzeichen in Fichtenau 
Ansprechpartner: Sybille Riedl (s.riedl@LRASHA.de)

22.07.2023

Landesfeuerwehrverband/ Landkreis Ortenaukreis 
Abnahme Leitungsabzeichen in Kehl (im Rahmen des Landesfeuerwehrtages)
Ansprechpartner: Landratsamt Ortenaukreis (katastrophenschutz@ortenaukreis.de) oder Landesfeuerwehrverband

07.10.2023

Landkreis Rhein-Neckar-Kreis 
Abnahme Leistungsabzeichen in Mauer
Ansprechpartner: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis (n.brauer@rhein-neckar-kreis.de)

07.10.2023

Stadtkreis Stuttgart 
Abnahme Leistungsabzeichen im Feuerwehrhaus 70439 Stuttgart - Stammheim Stammheimer Str. 140 
Ansprechpartner: rolf.baumeister@stuttgart.de

28.10.2023

Landkreis Ludwigsburg 
Abnahme Leistungsabzeichen in Asperg
Ansprechpartner: Michael Leutenecker (michael.leutenecker@feuerwehr-remseck.de)


Feuerwehr-Leistungsabzeichen für Baden-Württemberg

Die Ausbildung hat mit den Feuerwehr-Dienstvorschriften und dem Lernzielkatalog für die Freiwilligen Feuerwehren, den Regelungen für die Standortausbildung und der Verwaltungsvorschrift - Feuerwehrausbildung ein sicheres Fundament. Die Fortbildung in den Feuerwehren baut hierauf auf und ergänzt sie. Die Leistungsübungen sind ein wichtiger Teil der Fortbildung. Sie dienen im Besonderen dazu, durch intensives Training die notwendige Sicherheit im Einsatz zu erlangen.

Orientiert an der Vielfalt heutiger Schadenereignisse sollen Leistungsübungen das Einsatzgeschehen möglichst praxisnah darstellen und an den Übenden Anforderungen stellen, wie sie täglich im Einsatz angetroffen werden. Dazu gehört das Tragen von Atemschutzgeräten und der Umgang mit dem Führungsmittel Funk. Ebenso zwingend ist es, der Tatsache Rechnung zu tragen, dass heute rund 70 Prozent der Einsätze der Technischen Hilfeleistung zuzuordnen sind.

Die in den letzten Jahren neu gefassten Richtlinien zum Erwerb der Feuerwehr-Leistungsabzeichen sollen den Feuerwehren helfen, sich auf heutige Anforderungen im Einsatz vorzubereiten.

Die Leistungsübungen werden als Einsatzübungen durchgeführt. Die Leistungsübungen können in drei Stufen durchgeführt und entsprechend kann das dazu gehörige Leistungsabzeichen erworben werden.

Die Stufen sind:

Bronze - Löscheinsatz einschließlich der Rettung einer Person über tragbare Leiter.
Silber - Löscheinsatz mit Wasserentnahme aus offenem Gewässer sowie technischer Hilfeleistungseinsatz einschließlich Rettung einer Person und Erste Hilfe.
Gold - Löscheinsatz einschließlich der Rettung einer Person über tragbare Leiter sowie technischer Hilfeleistungseinsatz einschließlich der Rettung einer Person und Erste Hilfe. Die Gruppe muss neben dem Lösch- und technischen Hilfeleistungseinsatz durch eine schriftliche Prüfung das notwendige Fachwissen nachweisen.

Umfangreiche Informationen erhalten Sie auf der Seite der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg.

Im Downloadbereich finden Sie die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über das Feuerwehr-Leistungsabzeichen Baden-Württemberg.


Antretegenehmigung für Leistungsprüfungen in Bayern

Nach den Richtlinien für die Leistungsprüfungen „Die Gruppe im Löscheinsatz“ und „Die Gruppe im Hilfeleistungseinsatz“ in Bayern gelten für teilnehmende Gruppen:

Nichtbayerische Gruppen haben vor Ablegung der Leistungsprüfung eine Antretegenehmigung ihres zuständigen Landesfeuerwehrverbandes mit dem Nachweis einer gleichwertigen Ausbildung nach dem Landesrecht vorzulegen. Bei der Abnahme nichtbayerischer Gruppen kann das Gerät der gastgebenden Gemeinde zur Durchführung der Leistungsprüfung verwendet werden.

Die notwendigen Antretegenehmigungen erhalten die Feuerwehren aus Baden-Württemberg von unserer Geschäftsstelle. Dazu senden Sie uns bitte eine Mail an post@fwvbw.de und nennen uns den Tag und den Ort der Leistungsprüfung sowie die vorgesehene Stufe und Art der Leistungsprüfung.

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