Übung und Vorbereitung

Leistungsabzeichen

Abnahmetermine

An dieser Stelle veröffentlichen wir alle Abnahmetermine für das Leistungsabzeichen für Baden-Württemberg, soweit uns die Termine zur Veröffentlichung mitgeteilt wurden.

11.05.2024

Landkreis Ortenau 
Abnahme Leistungsabzeichen in Rheinau 
Ansprechpartner: katastrophenschutz@ortenaukreis.de

22.06.2024

      

Freiwillige Feuerwehr Schramberg Abt. Tennenbronn 
Abnahme Leistungsabzeichen im Rahmen des Jubiläums

22.06.2024

Landkreis Biberach 
Abnahme Leistungsabzeichen Biberach 

29.06.2024

Landkreis Böblingen 
Abnahme Leistungsabzeichen in Weil der Stadt-Merklingen

06.07.2024

Landkreis Göppingen 
Abnahme Leistungsabzeichen in Geislingen an der Steige 
Ansprechpartner: kreisbrandmeister@lkgp.de

13.07.2024

Landkreis Zollernalb
Leistungsabzeichen in Heiligenzimmern (kein Geschicklichkeitsfahren)
Ansprechpartner: Obmann der Schiedsrichter Heiko Strohmaier: schiedsrichter@kfv-zollernalb.de)

20.07.2024

Landkreis Esslingen 
Abnahme Leistungsabzeichen in Bissingen an der Teck

28.09.2024

Rhein-Neckar-Kreis
Abnahme Leistungsabzeichen in Mauer 

28.09.2024

Kreisfeuerwehrverband Ravensburg 
Abnahme Leistungsabzeichen in Wangen 

12.10.2024

Stuttgart
Abnahme Leistungsabzeichen auf dem Gelände der FF Abt, Stuttgart - Stammheim Stammheimer Str. 140
Meldeschluss  03.10.2024
Ansprechpartner: rolf.baumeister@stuttgart.de


Feuerwehr-Leistungsabzeichen für Baden-Württemberg

Die Ausbildung hat mit den Feuerwehr-Dienstvorschriften und dem Lernzielkatalog für die Freiwilligen Feuerwehren, den Regelungen für die Standortausbildung und der Verwaltungsvorschrift - Feuerwehrausbildung ein sicheres Fundament. Die Fortbildung in den Feuerwehren baut hierauf auf und ergänzt sie. Die Leistungsübungen sind ein wichtiger Teil der Fortbildung. Sie dienen im Besonderen dazu, durch intensives Training die notwendige Sicherheit im Einsatz zu erlangen.

Orientiert an der Vielfalt heutiger Schadenereignisse sollen Leistungsübungen das Einsatzgeschehen möglichst praxisnah darstellen und an den Übenden Anforderungen stellen, wie sie täglich im Einsatz angetroffen werden. Dazu gehört das Tragen von Atemschutzgeräten und der Umgang mit dem Führungsmittel Funk. Ebenso zwingend ist es, der Tatsache Rechnung zu tragen, dass heute rund 70 Prozent der Einsätze der Technischen Hilfeleistung zuzuordnen sind.

Die in den letzten Jahren neu gefassten Richtlinien zum Erwerb der Feuerwehr-Leistungsabzeichen sollen den Feuerwehren helfen, sich auf heutige Anforderungen im Einsatz vorzubereiten.

Die Leistungsübungen werden als Einsatzübungen durchgeführt. Die Leistungsübungen können in drei Stufen durchgeführt und entsprechend kann das dazu gehörige Leistungsabzeichen erworben werden.

Die Stufen sind:

Bronze - Löscheinsatz einschließlich der Rettung einer Person über tragbare Leiter.
Silber - Löscheinsatz mit Wasserentnahme aus offenem Gewässer sowie technischer Hilfeleistungseinsatz einschließlich Rettung einer Person und Erste Hilfe.
Gold - Löscheinsatz einschließlich der Rettung einer Person über tragbare Leiter sowie technischer Hilfeleistungseinsatz einschließlich der Rettung einer Person und Erste Hilfe. Die Gruppe muss neben dem Lösch- und technischen Hilfeleistungseinsatz durch eine schriftliche Prüfung das notwendige Fachwissen nachweisen.

Umfangreiche Informationen erhalten Sie auf der Seite der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg.

Im Downloadbereich finden Sie die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über das Feuerwehr-Leistungsabzeichen Baden-Württemberg.


Antretegenehmigung für Leistungsprüfungen in Bayern

Nach den Richtlinien für die Leistungsprüfungen „Die Gruppe im Löscheinsatz“ und „Die Gruppe im Hilfeleistungseinsatz“ in Bayern gelten für teilnehmende Gruppen:

Nichtbayerische Gruppen haben vor Ablegung der Leistungsprüfung eine Antretegenehmigung ihres zuständigen Landesfeuerwehrverbandes mit dem Nachweis einer gleichwertigen Ausbildung nach dem Landesrecht vorzulegen. Bei der Abnahme nichtbayerischer Gruppen kann das Gerät der gastgebenden Gemeinde zur Durchführung der Leistungsprüfung verwendet werden.

Die notwendigen Antretegenehmigungen erhalten die Feuerwehren aus Baden-Württemberg von unserer Geschäftsstelle. Dazu senden Sie uns bitte eine Mail an post@fwvbw.de und nennen uns den Tag und den Ort der Leistungsprüfung sowie die vorgesehene Stufe und Art der Leistungsprüfung.

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