Sicherheit - ein Pluspunkt für Jeden

Sozialwesen, Unfallverhütung und PSNV

Walter Reber
Fachgebietsleiter Sozialwesen, Unfallverhütung und PSNV

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ereignen sich Unfälle im Feuerwehrdienst. Deshalb ist es für unsere Feuerwehren besonders wichtig auf kompetente Berater in allen Fragen zum Thema Unfallversicherung zurückgreifen zu können. Aufgabe des Fachgebiets ist jedoch nicht nur die Beratung, sondern auch die Unterstützung bei der Abwicklung von Schadensfällen mit dem Unfallversicherungsträger bis hin zu einem Leistungsanspruch durch unsere Stiftungen. Der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg ist auch in den Gremien der bedeutendsten Unfallversicherungen vertreten.

Unser Fachgebiet „Sozialwesen, Unfallverhütung & PSNV“ wird von Walter Reber geleitet.

Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Leistungen zur Ergänzung der Unfallversicherung im Bereich der Feuerwehr

Die soziale Absicherung der Feuerwehrangehörigen ist schon immer eine Herzenssache des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg (LFV) und einer der Schwerpunkte unserer Verbandsarbeit. Stillstand ist Rückschritt, und deshalb ist der Verband immer bestrebt, das Leistungsniveau für unsere baden-württembergischen Feuerwehrangehörigen bzw. deren Familienangehörigen kontinuierlich und nachhaltig zu verbessern, insbesondere was die Leistungen nach Unfällen im Feuerwehreinsatz bzw. -dienst anbelangt. Bereits seit der Verbandsversammlung 2017 in Friedrichshafen hatte man daher deutliche Anpassungen der ergänzenden Leistungen durch das Land gefordert.

Nun ist es soweit: Die geänderte VwV des Innenministeriums über Leistungen zur Ergänzung der Unfallversicherung im Bereich der Feuerwehr (VwV Ergänzung Unfallversicherung Feuerwehr) ist veröffentlich worden und rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft getreten. Damit sind die seit mehr als drei Jahren vom LFV immer wieder vorgetragenen Ansätze für Leistungsverbesserungen und die zahlreichen gemeinsamen Gespräche und Diskussionen hierzu mit dem Ministerium und mit der UKBW nun tatsächlich zu einem erfolgreichen Abschluss gekommen.

Die überarbeitete VwV Ergänzung Unfallversicherung Feuerwehr bringt elementare Verbesserungen für die baden-württembergischen Feuerwehrangehörigen mit sich:
▪ Neu: Auch nichteheliche Lebenspartner erhalten künftig Leistungen!
▪ Alle Leistungen wurden deutlich verbessert, die Todesfallleistung bei schicksalsbedingten Leiden wurde sogar mehr als verdoppelt.
▪ Die Leistungen sind künftig an die Bezugsgröße der Sozialversicherung angelehnt, wodurch sich diese laufend entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung erhöhen.

Neu: Leistungen jetzt auch für nichteheliche Lebenspartner
Mit der neuen VwV erhalten nun auch Personen „wegen ihrer engen persönlichen und wirtschaftlichen Verbundenheit mit der oder dem Verstorbenen“ eine Einmalzahlung im Todesfall. Gemeint sind z.B. nicht verheiratete Lebenspartnerinnen und -partner, die aus der gesetzlichen Unfallversicherung ansonsten keine Leistungen erhalten. Sie bekommen künftig im Todesfall eine Einmalzahlung in Höhe von 64.000 Euro im Jahr 2021. Die Höhe der Zahlung ist mit der beispielsweise in Brandenburg und Hessen für diese Fälle eingeführten Einmalzahlung in Höhe von 60.000 Euro vergleichbar.

Todesfallleistung bei schicksalsbedingten Leiden mehr als verdoppelt
Die 2016 eingeführten Unterstützungsleistungen in Fällen, in denen wegen eines fehlenden medizinischen Ursachenzusammenhangs zwischen dem Unfall im Rahmen des Feuerwehrdienstes und dem Gesundheitsschaden Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung nicht gewährt werden können (sogenannte schicksalsbedingte Leiden), betragen nun im Todesfall 64.000 Euro in 2021 und haben sich damit gegenüber der bisherigen Leistung mehr als verdoppelt.

Zuschläge zum Verletztengeld: Berechnungsverfahren vereinfacht, Leistungen erhöht
Die zusätzliche Leistung des Landes zum Verletzten- und Übergangsgeld wird nicht mehr individuell berechnet, sondern als pauschalierter Zuschlag gewährt. Dieser Zuschlag, der in gleicher Höhe als Mehrleistung der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) und als zusätzliche Leistung des Landes gewährt wird, beträgt pro Kalendertag 1/125 der monatlichen Bezugsgröße. Dies entspricht 26,32 Euro im Jahr 2021 und bedeutet in der Mehrzahl der Fälle eine zum Teil deutliche Erhöhung.

Gleichzeitig werden die Einmalzahlungen bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) und im Todesfall erhöht, angepasst an die ebenfalls zum 1. Januar 2020 erfolgte Erhöhung der entsprechenden satzungsgemäßen Mehrleistungen der UKBW.

Leistungen sind künftig an die Bezugsgröße der Sozialversicherung angelehnt
Alle Leistungen sind an die in § 18 SGB IV geregelte und jährlich angepasste Bezugsgröße in der Sozialversicherung angelehnt. Damit ist eine kontinuierliche Anpassung der Leistungen an das durchschnittliche Entgeltniveau gewährleistet. Gegenüber 2020 haben sich dadurch die Leistungen beispielsweise bereits nochmals um rund 3,3 % erhöht.

Fazit: Sehr gute Absicherung für Feuerwehrangehörige
Auch wenn wir natürlich immer hoffen, dass alle Feuerwehrangehörigen stets gesund und unbeschadet von der Einsatzstelle oder dem Übungsdienst wieder nach Hause kommen: Durch das Gesamtpaket der neuen VwV Ergänzung Unfallversicherung Feuerwehr aus der Erhöhung, Erweiterung und Dynamisierung der Leistungen des Landes ist im Zusammenwirken mit den Leistungen der UKBW eine noch bessere Absicherung der Feuerwehrangehörigen in Baden-Württemberg gewährleistet. Im Falle eines Falles wird aus dem körperlichen Schaden zumindest nicht auch noch eine finanzielle Not. Dafür dankt der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg dem Land und der UKBW.


Aktuelle Übersicht - Leistungen bei Unfällen im Feuerwehrdienst

Feuerwehrangehörige der Freiwilligen Feuerwehren erhalten bei Unfällen im Feuerwehrdienst vielfältige Leistungen unterschiedlicher Art.

So werden
- Sachleistungen - wie z.B. medizinische Leistungen (incl. Reha-Leistungen) oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Geldleistungen an Feuerwehrangehörige – wie z.B. Verletztengeld
- Geldleistungen an Hinterbliebene – wie z.B. Renten
- Pauschalen – wie z.B. Sterbegeld, Einmalzahlungen
- Unterstützungsleistungen bei Unfällen, die nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung entschädigt werden,
zur Verfügung gestellt.

In dieser Übersicht sind alle möglichen Leistungen zusammen gefasst.

Flyer zum psychosozialen Netzwerk der Feuerwehr

Es sind Situationen, die sich tief einprägen: Es brennt in einem Wohnhaus oder es gab einen Verkehrsunfall mit eingeklemmten Personen. Die Feuerwehr wird zu Hilfe gerufen. Die Retter geben in diesen Situationen ihr Bestes, um anderen Menschen in Not zu helfen. Doch was tun, wenn jede Hilfe zu spät kommt?

Tragische Unglücksfälle können für alle Beteiligten sehr belastend sein, für Augenzeugen und Familienmitglieder ebenso wie für die hinzugerufenen Rettungskräfte. Denn: Die Bilder und Eindrücke des Erlebten bleiben oft haften. Sie können sich in der Seele einprägen, wo sie selbst nach Wochen und Monaten noch in der Lage sind, nachzuwirken. Viele Einsatzkräfte haben schützende Bewältigungsmechanismen gefunden. Manchmal aber wird es auch erfahrenen Feuerwehrangehörigen zu viel, und es treten Belastungsreaktionen auf. Oft bilden sie sich innerhalb einer Woche von selbst zurück. Gespräche mit Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden oder mit der eigenen Familie helfen.

Das psychosoziale Netzwerk der Feuerwehr bietet Prophylaxe- und Nachsorgeverfahren, die dazu entwickelt wurden, Einsatzkräfte bei der Verarbeitung extrem kritischer Einsatzereignisse zu unterstützen. Im seitens der LFV-Geschäftsstelle entwickelten neuen Flyer zum psychosozialen Netzwerk der Feuerwehr, der in enger Abstimmung mit dem Fachgebiet Sozialwesen, Unfallverhütung und PSNV des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg sowie mit dem Innenministerium und der UKBW entstanden ist, wird anschaulich beschrieben, welche Hilfestellungen es dafür gibt.

Die Flyer wurden an die Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände verteilt, können aber auch von den Feuerwehren direkt unter post@fwvbw.de bei der Geschäftsstelle des Landesfeuerwehrverbandes für eigene Zwecke bezogen werden.

Leistungen für Feuerwehrangehörige - Übersichten

Ohne die ehrenamtlich bei den Feuerwehren engagierten Frauen und Männern wird es „brenzlig“. Denn sie erfüllen eine wichtige und gefährliche Aufgabe bei der Brandbekämpfung, bei der technischen Hilfeleistung, bei Rettungsmaßnahmen und beim Katastrophenschutz. Dies ist der Grund, warum der Staat die Angehörigen der Feuerwehren in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung mit einbezogen hat, zusammen mit den Regelleistungen nach dem Sozialgesetzbuch VII, den Mehrleistungen und den zusätzlichen Leistungen.

Die Informationsschriften der BGV und der WGV informieren umfassend und übersichtlich über den Versicherungsschutz.

Neues Regelwerk für den Dienst in den Freiwilligen Feuerwehren - DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ (UVV Feuerwehren)

Aus alt mach neu: Mit der DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ erscheint eine überarbeitete Unfallverhütungsvorschrift für den ehrenamtlichen Feuerwehrbereich (Freiwillige Feuerwehr). Die Vorschrift ersetzt die Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ (GUV-V C53), die seit 1989 in Kraft ist. Weiterentwicklungen in der Feuerwehrtechnik, veränderte rechtliche Rahmenbedingungen und neue Erkenntnisse im Unfallgeschehen machten eine Überarbeitung notwendig. Die Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz stehen im Fokus des neuen Regelwerks.

Parallel erscheint die neue DGUV Regel „Feuerwehren“ (105-049), um die neuen Vorgaben ausführlich zu erläutern. Sie ersetzt die Durchführungsanweisungen der alten UVV.

Die neue DGUV Vorschrift 49 (UVV Feuerwehren) trat in Baden-Württemberg am 1.10.2019 in Kraft.

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Fachempfehlung zur Psychosozialen Notfallversorgung - PSNV-E für Einsatzkräfte der Feuerwehren

Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) ist die Gesamtheit aller Aktionen und Vorkehrungen, die getroffen werden, um Einsatzkräften (PSNV-E) und anderen von einem Notfall betroffenen Personen wie Patienten, Angehörigen, Hinterbliebenen, Augenzeugen und Ersthelfern (PSNV-B) im Bereich der psychosozialen Be- und Verarbeitung von Notfällen, wie sie nach belastenden Einsatzereignissen auftreten können, zu helfen.

Feuerwehrangehörige können im Einsatzalltag Situationen erleben, die Symptome einer psychischen Belastung bewirken können. Diese sind individuell vom Schadensereignis und der jeweiligen Einsatzkraft sehr unterschiedlich. Darüber hinaus ist es möglich, dass weitere Belastungen durch den Feuerwehralltag, Belastungen im Beruf, die Freizeitgestaltung sowie die Vereinbarkeit des Feuerwehrdienstes mit der Familie und dem Beruf dazu führen, dass bei Feuerwehrangehörigen langfristig Gesundheitsstörungen auftreten.

Unsere Fachempfehlung zur Psychosozialen Notfallversorgung von Einsatzkräften beschreibt die Definition, Qualifikation, Aufgaben, Bestellung und Entschädigung eines Psychosozialen Ansprechpartners (Peers), Psychosozialer Fachkräfte und Feuerwehrseelsorger für Feuerwehren in Baden-Württemberg. Es werden Möglichkeiten der Psychosozialen Notfallversorgung dargestellt. Darüber hinaus wird die mögliche Organisation auf überörtlicher Ebene aufgezeigt. Sie ist von einer Arbeitsgruppe des Landesfeuerwehrverbandes erarbeitet worden. An der Erarbeitung haben Vertreter der Feuerwehren, der Landesfeuerwehrschule, der Kirchen und der Unfallkasse Baden-Württemberg mitgewirkt.

DGUV-Information „Leitfaden Psychosoziale Notfallversorgung für Einsatzkräfte“

Die DGUV-Information 205-038 „Leitfaden Psychosoziale Notfallversorgung für Einsatzkräfte“ ist neu erschienen: Das Dokument vermittelt Kenntnisse über mögliche Belastungen im Dienst bei einer Einsatzorganisation, psychisch bedingte Reaktionen des menschlichen Körpers auf außergewöhnliche Ereignisse, Hilfsangebote der Psychosozialen Notfallversorgung und den Ablauf einer medizinischen Betreuung nach einer mit dem Einsatzdienst im Zusammenhang stehenden Schädigung der psychischen Gesundheit.

Sie dient Einsatzkräften als Hilfe, Gefährdungen für die Psyche zu erkennen und Angebote zur Reduzierung der Belastung wahrzunehmen sowie diese anzufordern. Sie richtet sich vorrangig an Einsatzkräfte von Feuerwehren, Hilfeleistungsorganisationen und des Technischen Hilfswerks, enthält darüber hinaus aber auch Hinweise für die verantwortlichen Unternehmerinnen und Unternehmer (z. B. Gemeinde, Stadt, Landkreis, Land bzw. Bund, Hilfeleistungsorganisationen). Die DGUV Information ist eine sinnvolle Ergänzung unserer Fachempfehlung zur Psychosozialen Notfallversorgung - PSNV-E für Einsatzkräfte der Feuerwehren.

VORSICHT – unbefestigte Seitenstreifen sind immer wieder Ursache für Unfälle mit Einsatzfahrzeugen

Unfälle mit Einsatzfahrzeugen, die auf das unbefestigte Bankett geraten und dann von der Fahrbahn abkommen, sind gar nicht so selten und können mitunter erhebliche Folgen haben. Mit einer geeigneten Fahrerschulung kann das Risiko minimiert werden.

Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen mit Verletzten oder gar Toten, wenn Einsatzfahrzeuge in einen unbefestigten Seitenstreifen (Bankett) geraten sind; häufig noch auf abschüssigen Straßen. Ohne auf konkrete Unfälle eingehen zu wollen, liegt die Vermutung nahe, dass beim Ausweichen vor entgegenkommenden Fahrzeugen zumeist rechts gefahren und die Fahrbahn verlassen wird. Der Fahrer verliert dann leicht die Kontrolle über das Fahrzeug. Umkippen, Auffahren auf den Gegenverkehr oder hangwärts Abstürzen können tragische Folgen sein. Bei abschüssigen Straßen kann ein unwillkürliches Treten der Kupplung die Fahrgeschwindigkeit infolge des hohen, schiebenden Fahrzeuggewichtes noch verstärken.

Diese Unfälle sollten Grund genug sein, in der Fahrerschulung hierauf einzugehen. Jeder Fahrer sollte wissen, wo in seinem Ausrückebereich solche Straßenstellen anzutreffen sind. Dort sollte bei entgegenkommenden Fahrzeugen besser angehalten und jedes Befahren des Banketts vermieden werden. Ebenso sollte das richtige Verringern der Geschwindigkeit beim Bergabfahren drillmäßig geübt werden.

Investieren Sie in die Sicherheit Ihrer Einsatzkräfte und engagieren Sie einen Fahrlehrer. Diese wissen, wie man richtiges Verhalten einübt.

Quelle: Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg

Fachbeirat Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) gegründet

Zu seiner konstituierenden Sitzung ist der Fachbeirat Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) an der Landesfeuerwehrschule in Bruchsal zusammengekommen. Bei seinem erstmaligen Zusammentreffen behandelte der Fachbeirat organisatorische Themen, Fragen des Meldeweges und der Führungsausbildung in der PSNV.

Unter Leitung des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration hat sich am 21. Februar 2018 der Fachbeirat Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) zu seiner konstituierenden Sitzung an der Landesfeuerwehrschule getroffen. Dort ist die Landeszentralstelle PSNV und damit auch die Geschäftsstelle des Fachbeirats angesiedelt.

In dem Beirat sind die in der PSNV tätigen Organisationen und Einrichtungen fachlich repräsentiert. Mitglieder sind Vertreterinnen und Vertreter der Kirchen, der beiden Landesverbände des DRK, der Johanniter und Malteser, des ASB, des THW und des Landesfeuerwehrverbandes.

Das Gremium begleitet die Arbeit der Landeszentralstelle PSNV, fördert und unterstützt diese und ist Garant für eine organisationsübergreifende und landeseinheitliche Abstimmung in Fragen der PSNV. Dabei hat in allen Angelegenheiten von allgemeiner Bedeutung, welche die PSNV berühren, eine Abstimmung zwischen der Landeszentralstelle und dem Fachbeirat zu erfolgen.

In seiner konstituierenden Sitzung beschäftigte sich der Fachbeirat unter anderem mit Fragen der Organisation, dem Meldeweg bei PSNV-Einsätzen und der Führungsausbildung in der PSNV. Mit der Konstituierung des Fachbeirats ist ein weiterer Schritt zur Etablierung eines Netzwerkes zur Strukturierung und Organisation der PSNV in Baden-Württemberg erfolgt.

Quelle: Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg

Wichtige Informationen zur Unfallversicherung der Feuerwehrangehörigen

Die Feuerwehr ist eine Hilfeleistungsorganisation, in der weit mehr als eine Million Frauen und Männer in Deutschland Dienst für die Allgemeinheit leisten. Aus diesem Grund hat der Staat die Feuerwehren in die gesetzliche Unfallversicherung einbezogen.

Jeder Feuerwehrangehörige hat einen Rechtsanspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn er einen Arbeitsunfall, einen Wegeunfall oder eine Berufskrankheit im Feuerwehrdienst erleidet.

Feuerwehreinsatzkräfte sind immer wieder kritischen Situationen ausgesetzt wie unbekannten Einsatzorten, unwegsamem Gelände, schlechter Witterung, Dunkelheit oder Sichtbehinderungen, z. B. durch Rauch. Daneben belasten physische Überlastung, Stress und traumatische Erlebnisse bei Einsätzen mit Toten und Verletzten die Feuerwehrangehörigen. Das Thema Prävention und somit die Sicherheit im Feuerwehrdienst hat damit einen besonders hohen Stellenwert.

Wichtige und umfangreiche Informationen zum Versicherungsschutz und zur Unfallverhütung finden Sie auf den Seiten der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)

Verwaltungsvorschrift über Leistungen zur Ergänzung der Unfallversicherung im Bereich der Feuerwehr

Das Ministerium für Inneres, Digitales und Migration hat im Gemeinsamen Amtsblatt vom 31. August 2016, Seite 558 ff die Verwaltungsvorschrift über Leistungen zur Ergänzung der Unfallversicherung im Bereich der Feuerwehr veröffentlicht. Die Regelung ersetzt die bisherige Verwaltungsvorschrift über die zusätzlichen Leistungen bei der Unfallversicherung im Bereich der Feuerwehr; diese Regelungen hat die neue Verwaltungsvorschrift übernommen. Als Höchstgrenze gilt nun der Nettoverdienst, der dem in der Satzung der Unfallkasse festgesetzten Höchstbetrag entspricht.

Neu aufgenommen worden sind in die Verwaltungsvorschrift Unterstützungsleistungen für Gesundheitsschäden, für die aufgrund eines fehlenden medizinischen Zusammenhangs zum Unfall kein Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung besteht. Für diese schicksalbedingten Leiden gab es bisher keine Leistungen.

Mit der Verwaltungsvorschrift ist das Ministerium einem dringenden und langjährigen Wunsch des Landesfeuerwehrverbandes gefolgt. Die Bemühungen des Verbandes, auch die schicksalbedingten Leiden abzusichern, reichen bis in das Jahr 2014 zurück. Damals hat der Verband das Sozialministerium gebeten, einer Ergänzung der Satzung der Unfallkasse Baden-Württemberg zuzustimmen, um ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige zumindest ein Stück weit abzusichern, wenn der bestehende Unfallversicherungsschutz nicht greift. Dieser Vorschlag wurde vom Sozialministerium abgelehnt.

Im vergangenen Jahr hat der Verband den damaligen Innenminister Reinhold Gall gebeten, die Verwaltungsvorschrift über die zusätzlichen Leistungen zu ergänzen. Diesem Vorschlag ist das Ministerium für Inneres, Digitales und Migration nun mit der neuen Verwaltungsvorschrift gefolgt. Dafür danken die Feuerwehren des Landes ausdrücklich.

Abgestuft werden Leistungen von 3.000 Euro bei einer befristeten Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent bis zu 30.000 Euro bei Todesfällen gewährt. Hier geht es zur Verwaltungsvorschrift.

"Erste-Hilfe kompakt" Nach einem belastenden Einsatz…

Es ist eine neue Ausgabe der medizinischen Informationsserie „Erste-Hilfe kompakt“ erschienen.

Die Serie thematisierte von Beginn an auch Präventionsthemen, auch diesmal geht es darum. Die aktuelle Ausgabe informiert über psychisch belastende Einsätze und deren Symptome und Folgen.

Hintergrund für diese Sonderausgabe ist der Auftritt der Stiftung „Hilfe für Helfer“ auf der Messe RETTmobil in Fulda. Der Flyer ist für die Aus- und Fortbildung vor Ort gut geeignet.

Die aktuelle Ausgabe finden Sie hier und auch im Downloadbereich bei den Fachinformationen des Fachgebiets Sozialwesen, Unfallverhütung und Notfallseelsorge.

Diese und alle bislang erschienen Folgen finden Sie zum Herunterladen unter www.feuerwehrverband.de/erste-hilfe-kompakt.html.

Unterweisungshilfen der Unfallkasse Baden-Württemberg

Auf Grundlage der Broschüre "Sicherheit im Feuerwehrdienst (DGUV Information 205-010 bzw. GUV-I8651) hat die Unfallkasse Baden-Württemberg "humorvolle" Unterweisungshilfen erstellt.

Diese können als Infoblätter ausgedruckt und im Feuerwehrhaus aufgehängt werden. Bei Übungsdiensten kann durch Abruf des QR-Codes jeweils ein kleine Präsentation (Die 10 Sicherheitsregeln) zum Thema abgerufen werden.

Die Infoblätter können Sie hier downloaden.

Die Präsentationen finden Sie auf der Homepage der UKBW unter:

http://www.ukbw.de/praevention/betriebsart/feuerwehren/florian-weiss-bescheid.html

Viel Spaß und Erfolg bei Ihren Unterweisungen.

Unfallversicherung - Leitfaden für die Feuerwehren

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