Ehrungen und Auszeichnungen

Auszeichnungen und Ehrungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Anerkennungskultur ehrenamtlichen Engagements in den Feuerwehren unseres Landes. Dazu haben sowohl der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg als auch der Deutsche Feuerwehrverband verschiedene Auszeichnungen geschaffen.

Ehrungen des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg

Albert-Bürger-Medaille
Ehrenmedaillen in Silber & Gold
Ehrennadeln in Silber & Gold
Albert-Bürger-Medaille
Ehrenmedaillen in Silber & Gold
Ehrennadeln in Silber & Gold

Die Albert-Bürger-Medaille ist die höchste Auszeichnung des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg. Die Medaille wird vom Vorstand des Landesfeuerwehrverbandes verliehen, der auch das Vorschlagsrecht hat. Sie wird in feierlicher Form in der Regel bei der Verbandsversammlung oder beim Landesfeuerwehrtag vom Präsidenten überreicht. Mit der Medaille kann in der Regel jährlich eine Person geehrt werden.

Die Ehrenmedaille in Silber wird verliehen:
• für herausragende Leistungen im Feuerwehrdienst,
• für Führungs- und Ausbildungstätigkeiten,
• für herausragende Förderung der Verbandsarbeit.

Die Ehrenmedaille in Gold wird verliehen:
• für besonders herausragende Leistungen im Feuerwehrdienst
• für langjährige Führungs- und Ausbildungstätigkeit
• für besonders herausragende Förderung der Verbandsarbeit.

Eine Ehrenmedaille in Silber kann jährlich auf 1.000 beitragszahlende Feuerwehrangehörige verliehen werden. Eine Ehrenmedaille in Gold kann jährlich auf 3.000 beitragszahlende Feuerwehrangehörige verliehen werden. Die Ehrenmedaille kann sowohl an Feuerwehrangehörige als auch an Zivilpersonen verliehen werden.

Die Ehrennadel in Silber bzw. Gold wird nur auf Vorschlag des Präsidenten oder des Vorstandes des Landesfeuerwehrverbandes vom Präsidenten verliehen. Die Ehrennadel kann sowohl an Feuerwehrangehörige als auch an Zivilpersonen verliehen werden. Eine Quote für die Verleihung besteht nicht. Maßgebend sind ausschließlich Verdienste und Würdigkeit.

Ehrungen des Deutschen Feuerwehrverbandes

DFV Ehrenmedaille & Ehrenkreuze
DFV Medaillen int. Zusammenarbeit
DFV Ehrenmedaille & Ehrenkreuze
DFV Medaillen int. Zusammenarbeit

Deutsche Feuerwehr-Ehrenmedaille

Die Deutsche Feuerwehr Ehrenmedaille ist vornehmlich bestimmt für Personen, die nicht aktiv der Feuerwehr angehören. Die Anzahl der Verleihungen ist der Quote des Feuerwehr-Ehrenkreuzes in Gold anzupassen.

Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz in Gold, Silber und Bronze

Das Deutsche Feuerwehr-Ehrenkreuz wird verliehen:

  • für hervorragende Leistungen im Feuerwehrwesen
  • für besonders mutiges Verhalten im Einsatz der Feuerwehr
  • für Errettung von Menschen aus Lebensgefahr während des Einsatzes, wenn der Feuerwehrangehörige sich in besonders erheblicher eigener Lebensgefahr befunden hat.

Auf je 800 Aktive der Feuerwehr kann jährlich ein Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz in Bronze verliehen werden.

Beim Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuz in Silber kann jährlich auf 1.000 Aktive der Feuerwehr ein Ehrenkreuz verliehen werden. Die Auszeichnung in Silber kann auch verliehen werden, wenn die Stufe Bronze noch nicht verliehen wurde.

Das Deutsche Feuerwehr-Ehrenkreuz in Gold kann erst verliehen werden, wenn bereits Silber verliehen wurde. Auf je 3.000 Aktive der Feuerwehr kann jährlich ein Ehrenkreuz in Gold verliehen werden.

Medaille für Internationale Zusammenarbeit

Die Medaille für internationale Zusammenarbeit (Grundstufe), die Medaille für internationale Zusammenarbeit in Silber und die Medaille für internationale Zusammenarbeit in Gold sind bestimmt für ausländische Personen, die sich um die internationale Zusammenarbeit mit den deutschen Feuerwehren und ihren Verbänden Verdienste erworben haben.

Die Stufen Silber und Gold können nur nach Verleihung der jeweils vorherigen Stufe verliehen werden.

Um eine Entwertung der Medaille zu verhindern, ist die Anzahl der jährlichen Verleihungen durch die Mitgliedsverbände nicht zu großzügig zu wählen. Maßgebend für die Verleihung bleiben ausschließlich die Verdienste um die internationale Zusammenarbeit.

Ehrungen des Landes Baden-Württemberg

Feuerwehr-Ehrenzeichen Baden-Württemberg (Bild: Innenministerium)
Feuerwehr-Ehrenzeichen Baden-Württemberg (Bild: Innenministerium)

Das Feuerwehr-Ehrenzeichen des Landes Baden-Württemberg wird in fünf Stufen verliehen:

- als Ehrenzeichen in Bronze für mindestens 15 Jahre aktiven Feuerwehreinsatzdienst,

- als Ehrenzeichen in Silber für mindestens 25 Jahre aktiven Feuerwehreinsatzdienst,

- als Ehrenzeichen in Gold für mindestens 40 Jahre aktiven Feuerwehreinsatzdienst,

- als Ehrenzeichen in Gold in besonderer Ausführung für mindestens 50 Jahre aktiven Feuerwehreinsatzdienst und

- als Ehrenzeichen der Sonderstufe für besondere Verdienste um das Feuerlöschwesen oder für besonders mutiges und entschlossenes Verhalten im Feuerwehreinsatz.

Über die Verleihung der Feuerwehr-Ehrenzeichen in Silber, in Gold und in Gold in besonderer Ausführung entscheiden die Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise im Auftrag des Innenministeriums. Sie fertigen die mit der Unterschrift des Innenministers und dem Prägesiegel des Innenministeriums versehenen Verleihungsurkunden aus. Über die Verleihung des Feuerwehr-Ehrenzeichens der Sonderstufe entscheidet das Innenministerium.

Auszeichnung für Arbeitgeber

Auszeichnung Ehrenamtsfreundlicher Arbeitgeber (Bild: IM/Steffen Schmid)
Übergabe Förderschild Partner der Feuerwehr

Ohne die professionelle und schnelle Einsatzbereitschaft der Feuerwehren ist das Schutz- und Hilfeziel für die örtliche Bevölkerung nicht zu gewährleisten. Unterstützung und Engagement von Unternehmen und Institutionen für das Feuerwehrwesen kann mit Auszeichnungen des Landes Baden-Württemberg oder des Deutschen Feuerwehrverbandes gewürdigt werden. Damit soll auch in der Bevölkerung das Bewusstsein geschaffen werden, dass dem Einsatz unserer ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen oft ein ebenso großes Engagement der Arbeitgeber – selbst unter Inkaufnahme wirtschaftlicher Nachteile – zur Seite steht.

Das Land Baden-Württemberg verleiht als Zeichen der Wertschätzung und als Ausdruck der Anerkennung für die vielfältige Unterstützung des Bevölkerungsschutzes durch Arbeitgeber die Auszeichnung „Ehrenamtsfreundlicher Arbeitgeber im Bevölkerungsschutz“. Die jährlich verliehene Auszeichnung an die Arbeitgeber aus Baden-Württemberg hebt unter anderem hervor, dass es den ehrenamtlich engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglicht wird, bei einem Notfall während der Arbeitszeit unverzüglich in den Einsatz gehen zu können.

Die Vorschläge für die Auszeichnung „Ehrenamtsfreundlicher Arbeitgeber im Bevölkerungsschutz“ können auf einem Antragsformular eingereicht werden, das im Internet unter http://im.baden-wuerttemberg.de/de/sicherheit/katastrophenschutz/fachthemen/ abrufbar ist. Dort sind auch die Vergabegrundsätze und weitere Informationen eingestellt.

Sichtbares Zeichen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Handwerk, Handel, Gewerbe, Verwaltung und Industrie mit den Feuerwehren soll das vom Deutschen Feuerwehrverband verliehene Förderschild „Partner der Feuerwehr“ sein. Ziel dieser Auszeichnung ist es – zum allseitigen Nutzen unseres bürgerschaftlichen Zusammenlebens – die Zusammenarbeit zwischen den Arbeitgebern der Feuerwehrangehörigen und den betreffenden Wehren zu fördern. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Deutsches Feuerwehrverbandes unter https://www.feuerwehrverband.de/service/partner-der-feuerwehr/.

 

Hinweise und Antragsformulare

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Broschüre „Anerkennung und Würdigung von Verdiensten im Feuerwehrwesen. Beantragung, Verleihung und Trageweise von Ehrungen und Auszeichnungen.“ (mit Ehrungsordnungen des LFV und DFV)

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Antrag Ehrenkreuze DFV (PDF)

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Antrag Ehrenmedaille LFV (PDF)

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Antrag Medaille Internationale Zusammenarbeit (PDF)

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Verwaltungsvorschrift über die Verleihung der Feuerwehr-Ehrenzeichen

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Partner der Feuerwehr Hinweise (PDF)

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Partner der Feuerwehr Antrag (PDF)

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Antrag "Ehrenamtsfreundlicher Arbeitgeber im Bevölkerungsschutz Baden-Württemberg"

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