Werkfeuerwehren
Unternehmen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial können zum Schutz ihrer Produktionsstätten eigene Werkfeuerwehren einrichten. Ist das Gefahrenpotenzial so erheblich, dass es von einer öffentlichen Feuerwehr nur unter erschwertem Aufwand geleistet werden kann, können Landratsämter oder Stadtverwaltungen den Unternehmen die Einrichtung einer Werkfeuerwehr auch vorschreiben.
Besteht in einem Unternehmen eine Werkfeuerwehr, so ist diese grundsätzlich für die Gefahrenabwehr auf dem Werkgelände selbständig verantwortlich. Die öffentliche Feuerwehr wird nur zur Hilfe gerufen, wenn sie von der Werkfeuerwehr angefordert wird. Daher muss die Ausbildung und Ausstattung der Werkfeuerwehren der der öffentlichen Feuerwehren entsprechen. Die Werkfeuerwehren unterliegen der Aufsicht der feuerwehrtechnischen Beamten der Landratsämter (Kreisbrandmeister) bzw. Stadtkreise.
Die schnelle und zielgerichtete Gefahrenabwehr innerhalb der Betriebe wird von den Unternehmen geschätzt. Denn die mit den innerbetrieblichen Besonderheiten und Gefahren bestens vertrauten Werkfeuerwehren sind Garant für möglichst geringe Produktionsausfallzeiten nach Schadensereignissen. Kurze Anfahrtswege zu den Produktionsstätten sowie speziell für die vorherrschenden Gefahren ausgelegte Brandschutzkonzepte sorgen für hohe Effizienz und Effektivität.
Die Ausstattung der Werkfeuerwehren ist speziell auf die betriebsbedingten Gefahren ausgelegt. Oft verfügen sie über Spezialfahrzeuge, die in öffentlichen Feuerwehren nur selten zu finden sind.
Die Arbeitsgemeinschaft der Werkfeuerwehren in Baden-Württemberg e. V. (AGWF) finden Sie hier www.agwf-bw.de/