Broschüren und Materialien

Der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg hat eine Reihe von informativen Broschüren entwickelt, die speziell auf die Bedürfnisse und Anforderungen der Feuerwehren in Baden-Württemberg zugeschnitten sind. Ob Brandschutzerziehung, PSNV oder Ehrungen - unsere Publikationen bieten wertvolle Informationen, praktische Tipps und fundiertes Wissen für alle Feuerwehrangehörigen. 


Informationstafeln "175 Jahre Feuerwehr"

Vor 175 Jahren entstanden auf dem Gebiet des heutigen Baden-Württembergs die ersten Feuerwehren in Deutschland. Ausgehend vom deutschen Südwesten breitete sich der Gedanke der freiwilligen Feuerwehr dann immer weiter aus. Aus diesem Anlass hat die Geschäftsstelle in enger Zusammenarbeit mit dem
Fachgebiet Brandschutzgeschichte 14 Informationstafeln rund um die Entwicklung des Feuerlöschwesens mit seinem Wandel in der Brandbekämpfung von den althergebrachten Löschmannschaften hin zur qualitätsvoll ausgebildeten Feuerwehr erstellt und im Rahmen einer Sonderausstellung beim 13. Landesfeuerwehrtag in Kehl präsentiert.

Die Informationstafeln wurden inzwischen umgerüstet, damit sie einfach und sicher transportiert und vor Ort mit wenigen Handgriffen aufgebaut werden können. Interessenten können sich diese Informationstafeln ab
sofort über die Geschäftsstelle des Landesfeuerwehrverbandes ausleihen.

       Informationstafeln "175 Jahre Feuerwehr"

Feuerwehrstiftung Gustav-Binder

Leider müssen wir auch heute immer wieder Feuerwehrangehörige beklagen, die im Einsatz ihr Leben verlieren. Auch schwere Verletzungen lassen sich trotz guter Schutzkleidung und einem hohen Ausbildungsstand nicht immer vermeiden. Bei solchen Schicksalsschlägen unterstützt die Feuerwehrstiftung Gustav-Binder als soziale Einrichtung mit mildtätigem Zweck betroffene Feuerwehrangehörige oder deren Hinterbliebene. Eine wichtige Einrichtung, die benötigt wird, wenn staatliche Absicherungssysteme nicht mehr greifen. In diesen Fällen hilft die Stiftung schnell und unbürokratisch mit Einmalzahlungen von 5.000 Euro nach schweren Dienstunfällen sowie 20.000 Euro bei Todesfällen.

       Feuerwehrstiftung Gustav-Binder      

PSNV: Wer kümmert sich um die Einsatzkräfte?

Es sind Situationen, die sich tief einprägen: Es brennt in einem Wohnhaus oder es gab einen Verkehrsunfall mit eingeklemmten Personen. Die Feuerwehr wird zu Hilfe gerufen. Die Retter geben in diesen Situationen ihr Bestes, um anderen Menschen in Not zu helfen. Doch was tun, wenn jede Hilfe zu spät kommt?

Das psychosoziale Netzwerk der Feuerwehr bietet Prophylaxe- und Nachsorgeverfahren, die dazu entwickelt wurden, Einsatzkräfte bei der Verarbeitung extrem kritischer Einsatzereignisse zu unterstützen.


      Das psychosoziale Netzwerk der Feuerwehr: Wer kümmert sich um die Einsatzkräfte?   


Hinweise für Trauerfeiern und Beerdigungen

Die Teilnahme der Feuerwehren an den Trauerfeierlichkeiten für einen verstorbenen Feuerwehranghörigen und der sich ggf. anschließenden Beerdigung ist selbstverständliche Pflicht der Kameradschaft. Dadurch wird dem Verstorbenen die letzte Ehre erwiesen und den Angehörigen die Anteilnahme der Feuerwehr ausgedrückt. 

Die Hinweise des Landesfeuerwehrverbands Baden-Württemberg basieren auf den Richtlinien des Deutschen Feuerwehrverbandes für Trauerparaden der Freiwilligen Feuerwehr aus dem Jahre 1969 und sollen Hilfe zur Vorbereitung und Durchführen der Beisetzungsfeierlichkeiten sein. 

      Hinweise für Trauerfeiern und Beerdigunge   

Anerkennung und Würdigung von Verdiensten im Feuerwehrwesen

Auszeichnungen und Ehrungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Anerkennungskultur ehrenamtlichen Engagements in den Feuerwehren unseres Landes. Dazu haben sowohl der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg als auch der Deutsche Feuerwehrverband verschiedene Auszeichnungen geschaffen. Diese Broschüre gibt einen umfassenden Einblick, welche Ehrungen und Auszeichnungen zur Verfügung stehen und welche Voraussetzungen jeweils erfüllt sin müssen, um diese zu erhalten.

           Broschüre „Anerkennung und Würdigung von Verdiensten im Feuerwehrwesen. Beantragung, Verleihung und Trageweise von Ehrungen und Auszeichnungen.“ (mit Ehrungsordnungen des LFV und DFV)

Kameradschaftskassen

1989 wurde unser Feuerwehrgesetz um den Paragrafen 18 „Sondervermögen für die Kameradschaftspflege“ ergänzt. Die Kameradschaftskassen sind seither eine sehr schlanke, charmante und pragmatische Lösung für die Gemeindefeuerwehren, um beispielsweise durch Feste, Tage der offenen Tür oder sonstige Feuerwehrveranstaltungen Geldmittel für Maßnahmen der Kameradschaftspflege einzunehmen und zu verwenden. Zudem waren die Umsätze und Erträge – aufgrund der geltenden Freigrenzen – in den meisten Fällen bislang vollkommen steuerfrei.

Mit dieser Handreichung wollen wir den baden-württembergischen Feuerwehren konkrete Handlungshinweise geben und auf deren Fragestellungen eingehen.

     Kameradschaftskassen: Sondervermögen für die Kameradschaftspflege in den Feuerwehren richtig führen.

Datenschutz ist kein Hexenwerk

Die DS-GVO regelt den Datenschutz innerhalb der Europäischen Union und betrifft ausnahmslos alle Unternehmen, Behörden, Körperschaften und Vereine. Es macht dabei keinen Unterschied, ob ehrenamtlich oder hauptamtlich gearbeitet wird. Bei der DS-GVO geht es – einfach ausgedrückt – darum, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten klaren Regeln unterworfen wird, um unsere Daten und damit uns zu schützen.

      Datenschutz ist kein Hexenwerk

Handreichung zur Brandschutzerziehung

Verkehrsunfall, Brand in der Wohnung oder ein Schlaganfall: Plötzlich zählt jede Sekunde. Aber wie lautet zum Beispiel die richtige Telefonnummer oder wie verhält man sich richtig?
Brandschutzerziehung (BE) und Brandschutzaufklärung (BA) sind Formen notfallpädagogischer Vermittlungsarbeit, die sich an verschiedene Altersstufen richten. 

     Fachempfehlung des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg zur Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung durch die Feuerwehren

Senioren aktiv in unseren Feuerwehren: 65 Plus

Die Feuerwehren sind zu einem kommunalen Dienstleister geworden, der in der Gemeinde eine Fülle von Aufgaben wahrnimmt. Die Gefahrenabwehr steht im Vordergrund; und hierfür sind die körperlichen Anforderungen hoch. Aus gutem Grund hat der Gesetzgeber daher für die Angehörigen der Einsatzabteilungen die Altersgrenzen von 17 und 65 Jahren festgesetzt. 

         Broschüre "65 plus"   
Plakat "65 plus"

Broschüre WIR LEBEN RETTEN des Innenministeriums Baden-Württemberg

Strategiepapier "FREIWILLIG.stark!"

Der Gemeindetag Baden-Württemberg und der Städtetag Baden-Württemberg haben gemeinsam auf Grundlage von Gesprächen mit dem Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg diese Handreichung zur praktischen Umsetzung des vom Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg veröffentlichen Strategiepapiers "FREIWILLIG.stark!" erarbeitet. Diese Handreichung stellt keinen Ersatz für das ursprüngliche Strategiepapier dar, vielmehr dient sie der Auslegung der einzelnen Positionen mit kommunalem Bezug, damit eine praxis- und sachgerechte Handhabe gewährleistet werden kann und gleichzeitig deutlich wird, dass die konkrete Umsetzung der örtlichen Entscheidungskompetenz vorbehalten bleibt.

     Broschüre Strategiepapier FREIWILLIG.stark!

Handreichung des Gemeindetages und des Städtetages zum Strategiepapier "FREIWILLIG.stark!"

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