Aus aktuellem Anlass – Wichtige Informationen!

„COVID-19“: Informationen für die Feuerwehr
Für die Feuerwehrangehörigen steht nach heutigem Kenntnisstand weniger die Sorge um schwere Krankheitsverläufe im Mittelpunkt, stattdessen könnten angeordnete Isolationen bei Erkrankten oder Kontaktpersonen zu einem Rückgang der verfügbaren Einsatzkräfte führen. Neben den epidemiologischen Gründen ist aus Sicht der Feuerwehren daher eine Verhinderung der Ausbreitung geboten.
Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung der Infektion privat und im Feuerwehrdienst die gebotenen Hygieneregeln konsequent zu beachten. Alle relevanten Informationen und die entsprechenden Unterlagen werden laufend aktualisiert und Ihnen an dieser Stelle zur Verfügung gestellt.
Hinweise des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg zum Ausbildungs- Übungs- und Dienstbetrieb der im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen und Einrichtungen
Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen hatte während der Corona-Pandemie Hinweise zum Ausbildung-, Übungs- und Dienstbetrieb (Hinweise Bevölkerungsschutz) erstellt und diese regelmäßig fortgeschrieben. Damit sollte ein grundsätzlich einheitliches Vorgehen bei der Umsetzung von Schutz- und Hygienemaßnahmen bei den Gemeindefeuerwehren sowie den im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen und Einrichtungen ermöglicht werden. Angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens sind die allgemeingültigen Regelungen der Corona-Verordnung grundsätzlich ausreichend und bedürfen nach Ansicht des Ministeriums keiner weitergehenden Konkretisierung mehr. Die bisherigen Hinweise Bevölkerungsschutz werden somit zurückgezogen. Auf das entsprechende Schreiben des Ministeriums verweisen wir an dieser Stelle.
Stand: 27.05.2022
Coronavirus-Pandemie: BMF hat Erleichterungsregelungen verlängert
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die steuerlichen Maßnahmen für gemeinnützige Einrichtungen im Rahmen der Corona-Pandemie, die zunächst für das Jahr 2020 galten, bis Ende 2021 verlängert. Dazu gehören insbesondere auch Regelungen zu Entschädigungen im Ehrenamt. Die Finanzverwaltung beanstandet es demnach nicht, wenn beispielsweise die Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschalen weitergezahlt werden, obwohl eine Ausübung der Tätigkeit aufgrund der Corona-Krise (zumindest zeitweise) nicht möglich war oder ist.
Quelle: BMF, Schreiben vom 18.12.2020
Landesfeuerwehrverband stellt Muster-Hygiene-Konzept zur Verfügung
Unter den Bedingungen der CoronaVO können durchaus wieder Veranstaltungen der Feuerwehren oder der Feuerwehrverbände durchgeführt werden. Hierbei sind allerdings die weitergehenden Regelungen der CoronaVO einzuhalten.
Wer eine Veranstaltung abhält, hat unter anderen die Hygieneanforderungen der CoronaVO einzuhalten und ein Hygienekonzept zu erstellen sowie eine Datenerhebung durchzuführen.
Für die Feuerwehren des Landes stellt der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg ein Muster-Hygienekonzept zur Verfügung. Dieses erfüllt die Anforderungen der derzeit gültigen CoronaVO und ist in enger Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrarzt erstellt worden. Das Muster-Hygienekonzept steht als Word-Dokument bereit und kann mit sehr geringem Aufwand an die jeweiligen Verhältnisse der Feuerwehren oder Feuerwehrverbände vor Ort angepasst werden.
Das Muster-Hygienekonzept finden Sie hier.
Stand: 28.06.2021
Wer steht oder geht trägt Maske: Feuerwehrangehörige im Land natürlich den Mund-Nasen-Schutz im Design der Feuerwehren Baden-Württemberg!
Seit dem 27. April 2020 gilt in Baden-Württemberg eine Maskenpflicht. Sie schützen vor allem davor, das Virus weiter zu verbreiten. Wer mit Bus und Bahn unterwegs ist oder einkaufen geht, muss eine einfache Maske für Mund und Nase tragen. Aber auch am Arbeitsplatz und überall dort, wo man nicht sicher die Abstandsregeln befolgen kann, sind sie sinnvoll. Auf vielfachen Wunsch und exklusiv für die Feuerwehren im Land bieten nach Gesprächen mit dem Landesfeuerwehrverband bieten zwei Hersteller entsprechenden Mund-Nasen-Schutz im Erscheinungsbild der Feuerwehren an. Diese werden den Feuerwehren zu Sonderkonditionen zugänglich gemacht.
Alle Informationen zu diesem Angebot finden Sie hier.
Veranstaltungen des Landesfeuerwehrverbandes
Leider mussten wir auch viele Veranstaltungen des Landesfeuerwehrverbandes in Anbetracht der aktuellen Lage und auf Grundlage besonderer rechtlicher Vorgaben absagen. Wir sind in ständigem engen Austausch mit den Ausrichtern und Teilnehmern.
In unserer Terminübersicht finden sich bei den abgesagten Veranstaltungen die entsprechenden Hinweise.
Weitere Informationen für die Feuerwehren
Rund um die Coronavirus-Epidemie erreichen uns immer wieder Fragen aus den Reihen unserer Mitglieder, die wir im Folgenden sehr gerne für Sie geklärt bzw. beantwortet haben:
Bitte melden Sie sich bei der Landesgeschäftsstelle, wenn Sie Unterstützung durch den Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg benötigen. Bitte passen Sie auf sich auf und vor allen Dingen: Bleiben Sie gesund!
Relevante Unterlagen und Informationen:
Stand: 07.02.2022