Rechtsfragen der Brandschutzerziehung und -aufklärung
Die Feuerwehren in Baden-Württemberg führen die Aufgaben der Brandschutzerziehung und -aufklärung auf Grundlage von § 2 Abs. 2 Nr. 2 Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg (FwG) auf Gemeindeebene durch. Bei der Durchführung kommt es immer wieder zu Fragen rund um die Themen Haftung und Versicherungsschutz.
Deshalb haben wir seitens der Landesgeschäftsstelle in enger Abstimmung mit der Unfallkasse Baden-Württemberg, mit unserem Fachgebietsleiter Recht sowie dem Fachausschuss Brandschutzerziehung und -aufklärung die folgenden Hinweise auf häufig gestellte Rechtsfragen der Brandschutzerziehung und -aufklärung zusammengestellt.
Die Zusammenstellung der Rechtsfragen finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Brandschutzerziehung und -aufklärung finden Sie hier.
Bezugsquellen für Materialien zur Brandschutzerziehung
Der gemeinsame Ausschuss „Brandschutzaufklärung und Brandschutzerziehung“ der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. und des Deutschen Feuerwehrverbandes will über Brandgefahren aufklären und informiert über vorbeugende Schutzmaßnahmen, um Leben zu retten und Sachwerte zu sichern. In einem eigenen Onlineshop werden Materialien zur Brandschutzerziehung und -aufklärung angeboten. Hier finden Sie dieses Angebot.
Der Fachbereich „Brandschutzerziehung“ des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen stellt auf seiner Homepage umfangreiches Informationsmaterial zur Verfügung. Wir danken dem Landesfeuerwehrverband Niedersachsen, dass wir auf dieses Angebot hinweisen dürfen. Zum Downloadbereich des Fachbereiches „Brandschutzerziehung“ des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen gelangen Sie hier.
Präsentationen vom Workshop Brandschutzerziehung am 17./18. Februar 2017
Die Urheberrechte der Präsentationen liegen beim jeweiligen Ersteller. Diese sind bei einer Verwendung zu beachten. Über die Geschäftsstelle des Landesfeuerwehrverbandes kann Kontakt zu den Erstellern aufgenommen werden.